Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“ mit den Änderungen des Ortschaftsrates vom 13. April 2021 mit geändertem Geltungsbereich, textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 13. April 2021 mit Fachbeitrag Artenschutz und Schalltechnischer Untersuchung und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 


Stadtrat Seifermann wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.

 

Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Vorlage ein.

 

Stadtrat Gretz dankt der Verwaltung, insbesondere Frau Thévenot, für die Begleitung des Verfahrens mit der Beteiligung des Ortschaftsrates. Er geht dabei auch auf die Bedeutung der benachbarten Rohrhirschmühle ein.

 

Stadtrat Jäckel verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Auf entsprechende Äußerung von Stadtrat Wäldele nimmt Oberbürgermeister Schnurr dessen Vorschlag als Anregung mit auf, die Geschossflächenzahl im gesamten Bereich auf 0,5 zu begrenzen. Spätestens zum Satzungsbeschluss kann man dann begründet vorlegen, warum man dieser Anregung folgt oder nicht.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)