Beschluss:

 

a)            Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Eilseeweiher, 2. Änderung und Ergänzung“ gemäß der Anlage 1 mit dem Vorhabenträger abzuschließen. 

 

b)            Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 2 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

c)            Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Eilseeweiher, 2. Änderung und Ergänzung“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz und Gutachten Schall vom 12. Januar 2022 als zusammengefasste Satzung.

 


Oberbürgermeister Schnurr verweist auf die Vorberatungen am 27. Januar 2022 im Technischen Ausschuss.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)