Betreff
Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und Optimierung der biologischen Stufe auf der Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch,
Zukunftsausrichtung „Kläranlage Bühl-Vimbuch 2040“
Vorlage
VO/952/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Bau der 4. Reinigungsstufe und der Optimierung der biologischen Stufe auf der Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch zu.

Er beauftragt die Verwaltung und den Oberbürgermeister die entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten.

 

 

 


I. Sachverhalt:

          Das Thema der Entfernung von Spurenstoffen im kommunalen Abwasser (z.B. Medikamentenrückstände etc.) mittels einer sog. 4. Reinigungsstufe beschäftigt die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden des Abwasserzweckverbandes Bühl und Umgebung schon seit Längerem. Zunächst wurde im Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie durch das Büro iat Ingenieurberatung GmbH, 70499 Stuttgart erstellt, um sich fundiert diesem Thema anzunähern. Diese wurde in einer ersten Informationsveranstaltung am 28. September 2017 im Bürgerhaus Neuer Markt vorgestellt, worauf in den jeweiligen Gemeinderäten der Verbandsgemeinden und für den Verband rechtlich bindend in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. November 2017 einhellig grünes Licht für einen entsprechenden Planungsauftrag gegeben wurde.

 

          Im Anschluss an ein europaweit öffentlich ausgeschriebenes Vergabeverfahren nach VgV (Vergabeverordnung) wurde die Weber Ingenieure GmbH, 75177 Pforzheim, mit der Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Fachplanung EMSR-Technik, Tragwerksplanung und Gebäudeplanung für den Neubau einer Spurenstoffeliminationsanlage und der Optimierung der biologischen Stufe der Kläranlage Bühl-Vimbuch, im April 2018 beauftragt.

Maßgebliches Ziel dieser Auftragsvergabe war auch, dass ein Förderantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe spätestens am 01. Oktober 2018 einzureichen ist. Derzeit greifen zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg auf den Fördertopf zu. Deshalb wurde eine Antragstellung zu diesem Zeitpunkt angeraten.

 

Seit der Auftragserteilung wurden durch das Büro Weber in enger Abstimmung mit der Verbandsverwaltung und den zuständigen und zu beteiligenden Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörden (Landratsamt Rastatt, Regierungspräsidium Karlsruhe) verschiedene Varianten untersucht und diskutiert.

 

          Ziel der erfolgten Vorplanung war es, ein optimales und nachhaltiges Konzept zu entwickeln. Dabei sollten Funktionalität, Betriebssicherheit, Kosten- und Energieeffizienz im Vordergrund stehen. Des Weiteren waren in den Planungsüberlegungen die Standortvoraussetzungen mit zu betrachten. Dabei galt es, insbesondere in Hinblick auf anstehende Sanierungsarbeiten (z.B. systematische Betonsanierung der Becken), die langfristige Ausrichtung der Kläranlage als auch mögliche Betriebsoptimierungen, den Neu- und Umbau von Gebäuden und Becken miteinzubeziehen.

 

 

 

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Obligatorisch hierbei ist, dass den zwingenden rechtlichen Erfordernissen hinsichtlich des Kläranlagenbetriebes, aber auch des Gewässer- und Umweltschutzes, im erforderlichen Umfang Rechnung getragen wird.

 

Im Rahmen der erfolgten Betriebsdatenauswertung sowie den daraus resultierten Planungsgesprächen mit den Genehmigungsbehörden wurden insgesamt drei mögliche Varianten zur Lösung und Anordnung der Aufgabenstellung sowie auch zur Darstellung eines gesamtheitlichen Sanierungs- und Optimierungskonzeptes ausgearbeitet.

 

In der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Juli 2018 verständigten sich der Oberbürgermeister und die Bürgermeister auf die Weiterverfolgung der Variante 3. Daraufhin wurde für diese Variante, welche eine längerfristige Zukunftsausrichtung der Kläranlage Bühl-Vimbuch darstellt, eine detaillierte Entwurfsplanung erstellt.

 

Der Projektleiter Herr Dipl.-Ing. Mario Bitsch mit seinem Team, die Vertreter des Landratsamtes Rastatt und des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie die Verbandsverwaltung stellten die Planung und die Beweggründe für die vorgeschlagene Variante in einer weiteren Informationsveranstaltung für die Gemeinderäte am 18. September 2018 im Bürgerhaus Neuer Markt vor und standen für Fragen zur Verfügung (die Präsentation erhalten Sie beiliegend).

 

Der Förderantrag wurde fristgerecht zum Stichtag 01. Oktober 2018 über das Landratsamt Rastatt beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt. Mit dem Bewilligungsbescheid und der Genehmigung des wasserrechtlichen Verfahrens wird Anfang/Mitte 2019 gerechnet.

 

Nach der dann erforderlichen Erstellung der Ausführungsplanung muss die Vergabe der ersten Gewerke noch im Jahr 2019 erfolgen, um die Förderrichtlinien einzuhalten.

Die daran anknüpfende Bauphase würde mit der geplanten Inbetriebnahme Anfang 2023 enden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Baumaßnahme wird im Auftrag und auf Rechnung des Abwasserzweckverbandes Bühl und Umgebung durchgeführt. Die Verbandsgemeinden werden über die jeweiligen Umlageschlüssel an den Investitions-, Finanz- und Betriebskosten beteiligt.

          Die Kostenberechnung der Variante 3 stellt sich nach der Ermittlung durch die Weber-Ingenieure vom 24.09.2018 (Werte vom 18.9.18 wurden infolge von Mehrkosten beim Baugrund aktualisiert) wie folgt dar:

 

 

 

 

         

 

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Kostengruppe                                                                                Betrag

          200        Herrichten und Erschließen                                  15.000 Euro

          300        Bauwerk – Baukonstruktionen                                    4.957.180 Euro

          400        Technische Ausrüstung                                               4.429.016 Euro

          500        Außenanlagen                                                                  99.000 Euro

          600        Ausstattung                                                                     102.500 Euro

          700        Baunebenkosten                                                          1.920.539 Euro

Zwischensumme                                                                     11.523.235 Euro

          Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%)                                                       2.189.415 Euro

          Gesamtsumme                                                                       13.712.650 Euro

 

Die gewählte Variante 3 bietet zahlreiche Synergien mit ohnehin aktuellen und in den kommenden Jahren anstehenden Sanierungen (hier insbesondere Betonsanierung der Becken). Darüber hinaus wird eine erhebliche Energieeinsparung durch die Installation einer sog. feinblasigen Belüftung in den Belebungsbecken erzielt, was sich langfristig positiv auf die jährlichen Betriebskosten auswirkt.

 

          Bei der Planung der Betriebsgebäude wurde eine durch die Verbandsgemeinden mittelfristig gewünschte Zusammenlegung des Kanalbetriebes mitberücksichtigt. Hierüber ist jedoch eine grundlegende Entscheidung separat herbei zu führen.

 

Die förderfähigen Aufwendungen belaufen sich auf zirka 9,7 Millionen Euro. Nach dem von jeder Gemeinde ermittelten Frischwasserentgelt und der Abwassergebühr kann derzeit von einer Förderquote von 30 % ausgegangen werden. Dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von zirka 2,9 Millionen Euro.

         

          Nach Abschluss aller Bauarbeiten wird eine Steigerung der Kapital- und Betriebskosten von durchschnittlich zirka 45 ct/m3 Abwasser erwartet.

         

Bei einer durchschnittlichen Bezugsmenge von 40 m³/Jahr/Person bedeutet dies eine Mehrbelastung von zirka 18 Euro/Jahr.

 

 


Anlagenverzeichnis: