Zukunftsausrichtung „Kläranlage Bühl-Vimbuch 2040“
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Bau der 4.
Reinigungsstufe und der Optimierung der biologischen Stufe auf der
Verbandskläranlage Bühl-Vimbuch zu.
Er beauftragt die Verwaltung und den
Oberbürgermeister die entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten.
I.
Sachverhalt:
Das Thema der Entfernung von Spurenstoffen im kommunalen
Abwasser (z.B. Medikamentenrückstände etc.) mittels einer sog. 4.
Reinigungsstufe beschäftigt die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden des
Abwasserzweckverbandes Bühl und Umgebung schon seit Längerem. Zunächst wurde im
Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie durch das Büro iat Ingenieurberatung GmbH,
70499 Stuttgart erstellt, um sich fundiert diesem Thema anzunähern. Diese wurde
in einer ersten Informationsveranstaltung am 28. September 2017 im Bürgerhaus
Neuer Markt vorgestellt, worauf in den jeweiligen Gemeinderäten der
Verbandsgemeinden und für den Verband rechtlich bindend in der Sitzung der
Verbandsversammlung am 13. November 2017 einhellig grünes Licht für einen
entsprechenden Planungsauftrag gegeben wurde.
Im Anschluss an ein europaweit öffentlich ausgeschriebenes
Vergabeverfahren nach VgV (Vergabeverordnung) wurde die Weber Ingenieure GmbH,
75177 Pforzheim, mit der Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Fachplanung
EMSR-Technik, Tragwerksplanung und Gebäudeplanung für den Neubau einer
Spurenstoffeliminationsanlage und der Optimierung der biologischen Stufe der
Kläranlage Bühl-Vimbuch, im April 2018 beauftragt.
Maßgebliches Ziel dieser Auftragsvergabe war
auch, dass ein Förderantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe spätestens am
01. Oktober 2018 einzureichen ist. Derzeit greifen zahlreiche Kommunen in
Baden-Württemberg auf den Fördertopf zu. Deshalb wurde eine Antragstellung zu
diesem Zeitpunkt angeraten.
Seit der Auftragserteilung wurden durch das
Büro Weber in enger Abstimmung mit der Verbandsverwaltung und den zuständigen
und zu beteiligenden Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörden (Landratsamt Rastatt,
Regierungspräsidium Karlsruhe) verschiedene Varianten untersucht und diskutiert.
Ziel der erfolgten Vorplanung war es, ein optimales und
nachhaltiges Konzept zu entwickeln. Dabei sollten Funktionalität,
Betriebssicherheit, Kosten- und Energieeffizienz im Vordergrund stehen. Des
Weiteren waren in den Planungsüberlegungen die Standortvoraussetzungen mit zu
betrachten. Dabei galt es, insbesondere in Hinblick auf anstehende
Sanierungsarbeiten (z.B. systematische Betonsanierung der Becken), die
langfristige Ausrichtung der Kläranlage als auch mögliche
Betriebsoptimierungen, den Neu- und Umbau von Gebäuden und Becken
miteinzubeziehen.
…
- 2 -
Obligatorisch hierbei ist, dass den
zwingenden rechtlichen Erfordernissen hinsichtlich des Kläranlagenbetriebes,
aber auch des Gewässer- und Umweltschutzes, im erforderlichen Umfang Rechnung
getragen wird.
Im Rahmen der erfolgten
Betriebsdatenauswertung sowie den daraus resultierten Planungsgesprächen mit
den Genehmigungsbehörden wurden insgesamt drei
mögliche Varianten zur Lösung und Anordnung der Aufgabenstellung sowie auch zur
Darstellung eines gesamtheitlichen Sanierungs- und Optimierungskonzeptes
ausgearbeitet.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am
13. Juli 2018 verständigten sich der Oberbürgermeister und die Bürgermeister
auf die Weiterverfolgung der Variante 3.
Daraufhin wurde für diese Variante, welche eine längerfristige
Zukunftsausrichtung der Kläranlage Bühl-Vimbuch darstellt, eine detaillierte
Entwurfsplanung erstellt.
Der Projektleiter Herr Dipl.-Ing. Mario
Bitsch mit seinem Team, die Vertreter des Landratsamtes Rastatt und des
Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie die Verbandsverwaltung stellten die
Planung und die Beweggründe für die vorgeschlagene Variante in einer weiteren
Informationsveranstaltung für die Gemeinderäte am 18. September 2018 im
Bürgerhaus Neuer Markt vor und standen für Fragen zur Verfügung (die
Präsentation erhalten Sie beiliegend).
Der Förderantrag wurde fristgerecht zum
Stichtag 01. Oktober 2018 über das Landratsamt Rastatt beim Regierungspräsidium
Karlsruhe gestellt. Mit dem Bewilligungsbescheid und der Genehmigung des
wasserrechtlichen Verfahrens wird Anfang/Mitte 2019 gerechnet.
Nach der dann erforderlichen Erstellung der
Ausführungsplanung muss die Vergabe der ersten Gewerke noch im Jahr 2019
erfolgen, um die Förderrichtlinien einzuhalten.
Die daran anknüpfende Bauphase würde mit der
geplanten Inbetriebnahme Anfang 2023 enden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Baumaßnahme wird im
Auftrag und auf Rechnung des Abwasserzweckverbandes Bühl und Umgebung
durchgeführt. Die Verbandsgemeinden werden über die jeweiligen Umlageschlüssel
an den Investitions-, Finanz- und Betriebskosten beteiligt.
Die Kostenberechnung der Variante 3 stellt sich nach
der Ermittlung durch die Weber-Ingenieure vom 24.09.2018 (Werte vom 18.9.18 wurden infolge von Mehrkosten beim
Baugrund aktualisiert) wie folgt dar:
…
- 3 -
Kostengruppe Betrag
200 Herrichten und Erschließen 15.000 Euro
300 Bauwerk – Baukonstruktionen 4.957.180 Euro
400 Technische Ausrüstung 4.429.016 Euro
500 Außenanlagen 99.000 Euro
600
Ausstattung 102.500 Euro
700 Baunebenkosten 1.920.539 Euro
Zwischensumme 11.523.235
Euro
Mehrwertsteuer
(z.Zt. 19%) 2.189.415 Euro
Gesamtsumme 13.712.650
Euro
Die gewählte Variante 3 bietet zahlreiche
Synergien mit ohnehin aktuellen und in den kommenden Jahren anstehenden
Sanierungen (hier insbesondere Betonsanierung der Becken). Darüber hinaus wird
eine erhebliche Energieeinsparung durch die Installation einer sog.
feinblasigen Belüftung in den Belebungsbecken erzielt, was sich langfristig
positiv auf die jährlichen Betriebskosten auswirkt.
Bei der Planung der Betriebsgebäude wurde eine durch die
Verbandsgemeinden mittelfristig gewünschte Zusammenlegung des Kanalbetriebes
mitberücksichtigt. Hierüber ist jedoch eine grundlegende Entscheidung separat
herbei zu führen.
Die förderfähigen Aufwendungen belaufen sich
auf zirka 9,7 Millionen Euro. Nach dem von jeder Gemeinde ermittelten
Frischwasserentgelt und der Abwassergebühr kann derzeit von einer Förderquote
von 30 % ausgegangen werden. Dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von
zirka 2,9 Millionen Euro.
Nach Abschluss aller Bauarbeiten wird eine Steigerung der
Kapital- und Betriebskosten von durchschnittlich zirka 45 ct/m3 Abwasser
erwartet.
Bei einer durchschnittlichen Bezugsmenge von
40 m³/Jahr/Person bedeutet dies eine Mehrbelastung von zirka 18 Euro/Jahr.
Anlagenverzeichnis: