Betreff
Konzernabschluss der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2017
Vorlage
VO/004/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Konzernabschluss zum 31.12.2017 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.

2.)   Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

3.)   Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsummen und Umsatzerlöse die Referenzwerte überschreiten.

 

Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im August 2018 den Konzernjahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach Prüfung des Konzernjahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt.

 

Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahres-abschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.

 

Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 04.12.2018 vorberaten. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Gemeinderatssitzung berichtet.

 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Bilanz Konzern 2017

- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern 2017
- Lagebericht Konzern 2017