III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH
an, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Konzernabschluss
zum 31.12.2017 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung
gebilligt.
2.) Der Geschäftsführung
wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
3.) Als Wirtschaftsprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 wird die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad
Bühl GmbH muss ein Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden
Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsummen und Umsatzerlöse die Referenzwerte
überschreiten.
Die
Geschäftsführung der Bühler Sportstätten GmbH hat im August 2018 den Konzernjahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang erstellt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahres-abschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und
an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung
obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 04.12.2018 vorberaten. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Gemeinderatssitzung berichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine unmittelbaren Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
- Bilanz Konzern 2017
- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern 2017
- Lagebericht Konzern 2017