III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
1.) Der Jahresabschluss
zum 31.12.2018 nebst Lagebericht der Bühler Sportstätten GmbH wird in der
vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.
2.) Der Jahresgewinn von 2.478.891,19 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.) Der Geschäftsführung
wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4.) Dem Aufsichtsrat wird
für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
5.) Als Wirtschaftsprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung hat im
April 2019 den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart,
hat nach Prüfung des Jahresabschlusses am 31.05.2019 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Jahresergebnis 2018 aus
dem laufenden Betrieb der Hallen entspricht weitgehend den Vorgaben des
Wirtschaftsplanes.
Die Umsatzerlöse in der
Sparte Schwimmbad konnten durch die gestiegenen Besucherzahlen (ca. +9.200 im
Vergleich zum Vorjahr), welche auf die sehr guten Sommermonate zurückzuführen
sind, um rund 33 T€ gesteigert werden. Die höheren sonstigen betrieblichen
Erträge sind hauptsächlich auf die nachträglich als Zuschreibung aktivierten
Notarkosten für den Rückkauf der Süwag-Geschäftsanteile aus dem Jahr 2015
zurückzuführen.
Auch im Jahr 2018 mussten
wieder etliche Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden. Vor
Beseitigung der Schäden sind spürbar höhere Energie- und Wasserbezugskosten
angefallen.
Unter den sich
verschlechternden technischen und auch personellen Voraussetzungen wurde seit
April 2018 technisches Personal der Stadtwerke Bühl im Schwarzwaldbad
eingesetzt. Die daraus entstandenen Kosten erhöhten die Gesamtkosten der Bühler
Sportstätten GmbH deutlich (ca. +85 T€), sind aber auf der Ebene des
Konzernabschlusses kostenneutral.
Große Einzelmaßnahmen waren
unter anderem Fließenarbeiten (rd. 44 T€) und Betonsanierungen in
Schwallwasserbecken (rd. 46 T€).
Durch die schlechteren
personellen Voraussetzungen musste
zunehmend auf Fremdpersonal zurückgegriffen werden. Folge dessen stiegen
die Kosten im Bereich der anderen Dienst- u. Fremdleistungen erheblich an (ca.
+100 T€).
Die Aufwendungen für das
eigene Personal waren leicht rückläufig, weil Stellen nicht oder nicht zeitnah
besetzt werden konnten. Hinzu kamen lange Krankheitsphasen von zwei
Mitarbeitern.
Hohe
Planabweichungen resultierten aus der erhöhten Gewinnabführung der Stadtwerke
(Plan: 2,5 Mio. € zu Ist: 6,2 Mio. €.) und den Ertragsteuern.
Ohne
die Gewinnabführung der Stadtwerke und der vollständigen Verlustabdeckung für
die Hallensparte durch die Stadt ist die Gesellschaft wirtschaftlich nicht
existenzfähig.
Insgesamt
schließt die Bühler Sportstätten GmbH mit einem Jahresüberschuss von
2.478.861,19 € ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 65.106,72 €)
Die Geschäftsführung empfiehlt, das Ergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat der Bühler
Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 19. Juni 2019 vorberaten und
nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt (über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Laut Grundsatzbeschluss des
Gemeinderates vom 29.06.2009 werden die aus dem Hallenbetrieb entstehenden
Verluste vollständig übernommen. Das Defizit aus der Sparte „Hallenbetrieb“ für
das Jahr 2018 in Höhe von 641.966,20 € ist aus dem Stadthaushalt auszugleichen.
Die Mittel hierfür stehen im Teilhaushalt THH4 – Kultur, Gesundheit und Sport
unter Position 4241 Sportstätten, Transferaufwendungen 43150000 Zuschüsse an
verbundene Unternehmen zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
- Bilanz zum 31.12.2018
- Gewinn- und Verlustrechnung 2018
- Lagebericht 2018