III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
1.) Der Konzernabschluss
zum 31.12.2018 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung
gebilligt.
2.) Der Geschäftsführung
wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
3.)Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung erteilt.
4.)Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH,
Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Aufgrund der
Ergebnisse der Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein
Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die Bilanzsummen
und Umsatzerlöse die Referenzwerte überschreiten.
Die Geschäftsführung der
Bühler Sportstätten GmbH hat im Mai 2019 den Konzernjahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang
erstellt.
Nach § 171 Abs.
1 Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahres-abschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und
an die Gesellschafterversammlung zu berichten, ob nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind. Die endgültige Billigung
obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 19. Juni 2019 vorberaten und nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
- Bilanz Konzern 2018
- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern 2018
- Lagebericht Konzern 2018