II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Raumordnerischen Vertag zur Ansiedlung eines
Möbelhauses in Rastatt zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, diesen Vertrag
zu unterzeichnen.
I. Sachverhalt:
Mitte 2014 wurde die Stadt Bühl darüber informiert, dass im
Industriegebiet Rauentaler Straße am Standort Rauentaler Straße / Untere Wiesen
(Fläche 1 im Plan zum Vertrag) in der Stadt Rastatt die Ansiedlung eines großen
Einrichtungshauses geplant ist.
Das zunächst in einer Größenordnung von 24.000 m² Verkaufsfläche (VK)
geplante Projekt ist zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Projektbeteiligten
/ Vorhabenträgern auf 18.000 m² VK reduziert.
Mit geplanten 15.700 m² VK stellt dabei das Möbelsortiment den
Angebotsschwerpunkt. 1.500 m² VK ist für die nicht zentrenrelevanten
Randsortimente wie Lampen / Leuchten (800 m²) und Teppiche / Fußbodenbeläge
(700 m²) vorbehalten. 800 m² VK ist für zentrenrelevante Randsortimente wie
kleinteilige Haushaltsgegenstände, Kunstgegenstände und Heimtextilien geplant.
Im Rahmen der Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Möbelhauses wird der
Kaufkraftabfluss für alle Sortimentstypen unter
8% eingestuft, wobei der für zentrenrelevante Sortimente unter 1%
dargestellt wird. Bühl wird dem Entfernungsradius der Zone III zugeordnet.
Diesem wird eine Fahrzeit von 25 bis 30 Minuten zugrunde gelegt, wobei hier
allerdings bereits stärker zu anderen Angebotsorten (Karlsruhe) hingestrebt
wird.
Grundsätzlich kann aus Sicht der Verwaltung der Einschätzung der
Wirkungsanalyse gefolgt werden. Aufgrund der Tatsache, dass im geplanten
Ansiedlungsbereich des Möbelhauses jedoch noch weitere freie Gewerbeflächen zur
Verfügung stehen, ist es für die städtebauliche Ordnung wichtig, dass
hinsichtlich der weiteren Entwicklung ein Raumordnischer Vertrag geschlossen
wird. Grundstein hierfür wurde im November 2011 mit der öffentlich rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem RVMO und den Städten Baden-Baden, Bühl, Gaggenau,
Gernsbach und Rastatt im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Möbelhauses Mömax
in Baden-Baden gelegt. Hierbei verpflichten sich die Partner, in ihrer zentralen
Versorgungsfunktion im Bereich des großflächigen Möbelhandels gemeinsam zu
agieren und sich innerhalb der interkommunalen Gemeinschaft abzustimmen.
Diese Abstimmung ist zwischenzeitlich erfolgt und das Ergebnis ist in
dem unter Anlage 1 beigefügten Raumordnerischen Vertrag eingearbeitet.
Ziel der Verhandlungen war, dass das Angebot der zentrenrelevanten
Angebotssortimente in Verbindung mit dem Möbelmarkt steht. Weitere Ansiedlungen
großflächiger Einkaufshäuser auf den restlichen Gewerbeflächen entlang der
Autobahn müssen zum Schutz der städtebaulichen Entwicklung innerhalb der vier,
atypisch kleinen, Mittelzentren angeschlossen werden. ...
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Darauf hat die Stadt Rastatt mit der vertraglich festgehaltenen
Gliederung des Gewerbegebietes an der Rauentaler Straße reagiert. So wird auf
der Fläche 3 (entlang der Autobahn) durch bauleitplanerische Sicherung
grundsätzlich auf Ausweisung zur Ansiedlung von Einzelhandel verzichtet.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Raumordnerischen Vertrag zuzustimmen und
den Oberbürgermeister zu ermächtigen, diesen zu unterschreiben.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: