Errichtung einer Ampelanlage
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer
Ampelanlage an der Einmündung Siemensstraße/K3749 inkl. der dafür notwendigen
Umbauarbeiten an der Kreuzung gemäß Vorgabe des Büro BBW.
I. Sachverhalt:
Die Verkehrsentwicklungsplanung Bühl des Büro Brilon, Bondzio, Weiser,
Bochum (BBW) aus dem Jahr 2012 hat nachgewiesen, dass die Einmündung der
Siemensstraße auf die B 3 zu den Hauptverkehrszeiten absolut überlastet ist.
Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, erhält sie die schlechteste Qualitätsstufe,
ein „F“(= ungenügend).
Auszug aus Verkehrsentwicklungsplanung Bühl, BBW 2012
Natürlich war die unzureichende Leistungsfähigkeit dieser Kreuzung schon
lange bekannt und es hatte bereits vor der Erstellung des Gutachtens eine Reihe
von Vorstößen der Stadt Bühl gegeben, zusammen mit dem Regierungspräsidium
Karlsruhe (RP) als Straßenbaulastträger eine Verbesserung der Situation zu
erreichen.
Klar war, dass nur die Beampelung der Kreuzung - je nach Ansatz zusammen
mit baulichen Maßnahmen - eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsqualität
bringen würde. Genau diese Beampelung wurde allerdings vom RP in der
Vergangenheit immer abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Nähe zur
Bosch-Kreuzung und der Einfahrt zum Baubetriebshof des Straßenbauamtes.
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Das Büro BBW erarbeitete im Rahmen des Verkehrskonzeptes eine neue
Lösung. Über eine neu zu bauende Verbindung zwischen Siemensstraße und K 3749
(s. Anlage 1) sollten die Verkehrsströme über die „Bosch-Kreuzung“ auf die B 3
bzw. von der B 3 in Richtung Weststadt geleitet werden. Die bisherige
Einmündung sollte nur noch die Rechtsabbieger aufnehmen. Nach den ersten
positiven Gesprächen mit den Eigentümern der Grundstücke, die für die neue
Straße benötigt werden, stockten die Grundstücksverhandlungen. Bis heute ist es
nicht gelungen, die notwendigen Flächen für die Straße und die notwendigen
Ersatzparkplätze zu erwerben. Hinzu kommt, dass die Maßnahme mit Kosten von
rund 550.000 € zu Buche schlägt. Hintergrund ist die Notwendigkeit neben dem
Straßenbau rund 40 Parkplätze zu verlegen.
Von November 2013 bis März 2014 wurde in der Obervogt-Häfelin-Straße
nahe der Kreuzung Rheinstraße ein Regenüberlaufbecken gebaut. Dafür war eine
komplette Straßensperrung erforderlich. Aus der gesamten Weststadt münden aber
nur zwei Straßen in das weiterführende Straßennetz ein: die
Obervogt-Häfelin-Straße und die Siemensstraße.
Mit der Sperrung der OVH-Straße war klar, dass die Verkehrssituation an
der Einmündung Siemensstraße in die B 3 für die Bauzeit nicht mehr beherrschbar
sein würde.
In Abstimmung mit Regierungspräsidium und LRA wurde daher für die
Bauzeit die Errichtung einer Ampel an dieser Einmündung genehmigt. Befürchtet
wurde aber, dass dies den Verkehrsfluss auf der B 3 erheblich beeinträchtigen
würde. Aus diesem Grund wurde die Situation regelmäßig überprüft und
festgestellt, dass die befürchteten Beeinträchtigungen auf der B 3 nicht
eintraten, obwohl die optional noch vorgesehene Koordinierung der Anlage mit
der Ampel „Bosch-Kreuzung“ nicht installiert war.
Auf Basis der sehr positiven Erfahrungen mit der Baustellenampel
unternahm die Verwaltung noch einmal einen Vorstoß beim Regierungspräsidium und
dem zwischenzeitlich für die Unterhaltung der B 3 zuständigen Landratsamt
Rastatt. Beide Behörden signalisierten nun ihre Zustimmung.
Bei der Diskussion der Planungsalternativen in der nichtöffentlichen
Sitzung des technischen Ausschuss am 02.10.2015 wurde aus der Mitte des
Ausschusses angeregt, vor einer Entscheidung die Leistungsfähigkeit der
Ampellösung durch das Büro BBW prüfen zu lassen.
Diese Überprüfung liegt zwischenzeitlich vor (s. Anlage 2).
Das Büro BBW kommt zu dem Schluss, dass die Signalisierung des
Knotenpunktes problemlos möglich ist. Damit wird in der Prognose 2025 die
Qualitätsstufe D erreicht. Das entspricht der Einstufung der großen Kreuzungen
an der B 3. Auch die ergänzend durchgeführte mikroskopische
Verkehrsflusssimulation bestätigt laut BBW die Leistungsfähigkeit der Anlage.
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Die von BBW erarbeitete Lösung der Anbindung an die K 3749 würde
allerdings für die aus der Siemensstraße ausfahrenden Fahrzeuge eine noch
höhere Qualitätsstufe ergeben (C und A)
Auszug aus Verkehrsentwicklungsplanung Bühl, BBW 2012
Aus Sicht der Verwaltung ist in Hinblick auf die hohen Investitionskosten
und die Probleme mit dem Grunderwerb eine Ampellösung zu bevorzugen. Für die
Ampelanlage selber liegen die Investitionskosten bei 35.000 € inkl. Fundamenten
und Verkabelung sowie den Kosten für den Fachingenieur. Zusätzlich notwendig
ist die Aufweitung der Ausfahrt aus der Siemensstraße auf zwei Fahrspuren
(getrennte Rechts- und Linksabbieger). Die Maßnahmen kann ohne Probleme durch
eine Reduzierung der Breite der Mittelinsel umgesetzt werden. Die Kosten
hierfür liegen bei rund 25.000 €. Damit betragen die gesamten
Investitionskosten 60.000 €. Für die laufenden Kosten sind jährlich 4.000 €
anzusetzen.
Die Randbedingungen für die Signalisierung sind mit dem LRA Rastatt
geklärt, so dass die Umsetzung unmittelbar in die Wege geleitet werden kann.
Die Mittel stehen als Restmittel
aus 2014 unter der FiPo I54105102882 „Siemensstraße, Verbindung zur K 3749“ zur
Verfügung.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: