Betreff
Umgestaltung der Kreuzung Siemensstraße - B 3,
Errichtung einer Ampelanlage
Vorlage
TEST VO/095/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer Ampelanlage an der Einmündung Siemensstraße/K3749 inkl. der dafür notwendigen Umbauarbeiten an der Kreuzung gemäß Vorgabe des Büro BBW. 

 

 


I. Sachverhalt:

Die Verkehrsentwicklungsplanung Bühl des Büro Brilon, Bondzio, Weiser, Bochum (BBW) aus dem Jahr 2012 hat nachgewiesen, dass die Einmündung der Siemensstraße auf die B 3 zu den Hauptverkehrszeiten absolut überlastet ist. Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, erhält sie die schlechteste Qualitätsstufe, ein „F“(= ungenügend).

 

Auszug aus Verkehrsentwicklungsplanung Bühl, BBW 2012

 

Natürlich war die unzureichende Leistungsfähigkeit dieser Kreuzung schon lange bekannt und es hatte bereits vor der Erstellung des Gutachtens eine Reihe von Vorstößen der Stadt Bühl gegeben, zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) als Straßenbaulastträger eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

 

Klar war, dass nur die Beampelung der Kreuzung - je nach Ansatz zusammen mit baulichen Maßnahmen - eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsqualität bringen würde. Genau diese Beampelung wurde allerdings vom RP in der Vergangenheit immer abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Nähe zur Bosch-Kreuzung und der Einfahrt zum Baubetriebshof des Straßenbauamtes.

 

 

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- 2 -

 

 

Das Büro BBW erarbeitete im Rahmen des Verkehrskonzeptes eine neue Lösung. Über eine neu zu bauende Verbindung zwischen Siemensstraße und K 3749 (s. Anlage 1) sollten die Verkehrsströme über die „Bosch-Kreuzung“ auf die B 3 bzw. von der B 3 in Richtung Weststadt geleitet werden. Die bisherige Einmündung sollte nur noch die Rechtsabbieger aufnehmen. Nach den ersten positiven Gesprächen mit den Eigentümern der Grundstücke, die für die neue Straße benötigt werden, stockten die Grundstücksverhandlungen. Bis heute ist es nicht gelungen, die notwendigen Flächen für die Straße und die notwendigen Ersatzparkplätze zu erwerben. Hinzu kommt, dass die Maßnahme mit Kosten von rund 550.000 € zu Buche schlägt. Hintergrund ist die Notwendigkeit neben dem Straßenbau rund 40 Parkplätze zu verlegen. 

 

Von November 2013 bis März 2014 wurde in der Obervogt-Häfelin-Straße nahe der Kreuzung Rheinstraße ein Regenüberlaufbecken gebaut. Dafür war eine komplette Straßensperrung erforderlich. Aus der gesamten Weststadt münden aber nur zwei Straßen in das weiterführende Straßennetz ein: die Obervogt-Häfelin-Straße und die Siemensstraße.

Mit der Sperrung der OVH-Straße war klar, dass die Verkehrssituation an der Einmündung Siemensstraße in die B 3 für die Bauzeit nicht mehr beherrschbar sein würde.

 

In Abstimmung mit Regierungspräsidium und LRA wurde daher für die Bauzeit die Errichtung einer Ampel an dieser Einmündung genehmigt. Befürchtet wurde aber, dass dies den Verkehrsfluss auf der B 3 erheblich beeinträchtigen würde. Aus diesem Grund wurde die Situation regelmäßig überprüft und festgestellt, dass die befürchteten Beeinträchtigungen auf der B 3 nicht eintraten, obwohl die optional noch vorgesehene Koordinierung der Anlage mit der Ampel „Bosch-Kreuzung“ nicht installiert war.

 

Auf Basis der sehr positiven Erfahrungen mit der Baustellenampel unternahm die Verwaltung noch einmal einen Vorstoß beim Regierungspräsidium und dem zwischenzeitlich für die Unterhaltung der B 3 zuständigen Landratsamt Rastatt. Beide Behörden signalisierten nun ihre Zustimmung.

 

Bei der Diskussion der Planungsalternativen in der nichtöffentlichen Sitzung des technischen Ausschuss am 02.10.2015 wurde aus der Mitte des Ausschusses angeregt, vor einer Entscheidung die Leistungsfähigkeit der Ampellösung durch das Büro BBW prüfen zu lassen.

 

Diese Überprüfung liegt zwischenzeitlich vor (s. Anlage 2).

 

Das Büro BBW kommt zu dem Schluss, dass die Signalisierung des Knotenpunktes problemlos möglich ist. Damit wird in der Prognose 2025 die Qualitätsstufe D erreicht. Das entspricht der Einstufung der großen Kreuzungen an der B 3. Auch die ergänzend durchgeführte mikroskopische Verkehrsflusssimulation bestätigt laut BBW die Leistungsfähigkeit der Anlage.

 

 

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- 3 -

 

 

Die von BBW erarbeitete Lösung der Anbindung an die K 3749 würde allerdings für die aus der Siemensstraße ausfahrenden Fahrzeuge eine noch höhere Qualitätsstufe ergeben (C und A)

Auszug aus Verkehrsentwicklungsplanung Bühl, BBW 2012

 

Aus Sicht der Verwaltung ist in Hinblick auf die hohen Investitionskosten und die Probleme mit dem Grunderwerb eine Ampellösung zu bevorzugen. Für die Ampelanlage selber liegen die Investitionskosten bei 35.000 € inkl. Fundamenten und Verkabelung sowie den Kosten für den Fachingenieur. Zusätzlich notwendig ist die Aufweitung der Ausfahrt aus der Siemensstraße auf zwei Fahrspuren (getrennte Rechts- und Linksabbieger). Die Maßnahmen kann ohne Probleme durch eine Reduzierung der Breite der Mittelinsel umgesetzt werden. Die Kosten hierfür liegen bei rund 25.000 €. Damit betragen die gesamten Investitionskosten 60.000 €. Für die laufenden Kosten sind jährlich 4.000 € anzusetzen.

 

Die Randbedingungen für die Signalisierung sind mit dem LRA Rastatt geklärt, so dass die Umsetzung unmittelbar in die Wege geleitet werden kann.

 

Die Mittel stehen als Restmittel aus 2014 unter der FiPo I54105102882 „Siemensstraße, Verbindung zur K 3749“ zur Verfügung.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: