III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Vertreter der
Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Bühl GmbH:
1.) Der Jahresabschluss
zum 31.12.2019 nebst Lagebericht der
2.) Der Geschäftsführung
wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
3.) Als Wirtschaftsprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss
sowie den Lagebericht und Anhang bis Ende Mai 2020 erstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach Prüfung des
Jahresabschlusses am 10.06.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht seit
dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), welcher vorgibt, dass der
Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist.
Das Ergebnis 2019 der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 3.128.956,74 € (Vorjahr 6.279.908,63 €).
Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft sich auf
3.072.132,56 € (Vorjahr 6.223.292,76 €).
Der Aufsichtsrat der
Stadtwerke Bühl GmbH hat am 29. Juni 2020 den Jahresabschluss 2019 vorberaten
und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: