Betreff
Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäfts-jahr 2019
Vorlage
VO/421/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:

 

1.)       Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 nebst Lagebericht der Stadtwerke Bühl   GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

 

2.)       Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

 

3.)       Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht und Anhang bis Ende Mai 2020 erstellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat nach Prüfung des Jahresabschlusses am 10.06.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), welcher vorgibt, dass der Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist.

 

Das Ergebnis 2019 der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 3.128.956,74 € (Vorjahr 6.279.908,63 €). Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft sich auf 3.072.132,56 € (Vorjahr 6.223.292,76 €).

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH hat am 29. Juni 2020 den Jahres­abschluss 2019 vorberaten und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlagenverzeichnis: