Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Durchführung städ-tebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Gebiet „Im Unteramt-hof“ (Aufhebungssatzung)
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der
Sanierungssatzung der Stadt Bühl für das Gebiet „Im Unteramthof“ in Bühl
(Aufhebungssatzung).
I.
Sachverhalt:
Die Sanierungsmaßnahme "Im Unteramthof“ begann im Jahr 1998 mit
der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen.
Der für das Programmjahr gestellte Aufnahmeantrag in das
Bund-Länder-Programm Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme, Landessanierungsprogramm,
wurde mit einem Förderrahmen von 5,9 Mio. Euro von 1999 bis 2007/ 2008
bewilligt. Die Sanierung erfolgte im umfassenden Verfahren.
Durch die Sanierung sollten die freiwerdenden Militärflächen, im Rahmen
der Konversion, einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete
Maßnahmen zugeführt werden. Die brachliegenden Flächen wurden der Wiedernutzung
zugeführt. Ortsansässige Betriebe wurden gestärkt und Arbeitsplätze gesichert.
Alte Gebäudesubstanz wurde, insbesondere von Privat, modernisiert und
instandgesetzt. Neubauten wurden durch Schaffung von Bauplätzen adäquat
eingefügt. Private Modernisierungsmaßnahmen wurden durchgeführt.
Die Einrichtung eines großen Pendler-Parkplatzes mit
Fahrradabstellmöglichkeiten und eines Abenteuerspielplatzes wurde im Rahmen der
Sanierung realisiert.
Die Sanierung ist zwischenzeitlich
abgerechnet. Die Sanierungssatzung kann aufgehoben werden.
Der Technischen Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, den Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bühl
für das Gebiet „Im Unteramthof“ in Bühl zu fassen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: