IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Auslobungstext für den
Architektenwettbewerb zum Kindergarten Moos
I.
Sachverhalt:
Im Jahr 2018 wurde das Architekturbüro Thiele mit der Durchführung einer
Machbarkeitsstudie Kindergarten Moos beauftragt. Diese wurde am 12.11.2018 in
der Bürgerversammlung in Moos präsentiert. An diesem Abend wurden die Einwohner
von Moos in Arbeitsgruppen zu einem möglichen Standort des Kindergarten Moos
befragt. Folgende Varianten wurden von den Beteiligten mit den jeweiligen Vor-
und Nachteilen untersucht:
-
Sanierung
am alten Standort
-
Neubau
am alten Standort
-
Neubau
bzw. Anbau am Standort der Karl-Reinfried-Halle
Ergebnis aus dieser Versammlung der Bürgerschaft war ein Neubau des
Kindergarten Moos auf der bestehenden Fläche.
Im Weiteren wurde am 10. April 2019 in öffentlicher Sitzung des
Gemeinderates die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zur
Auswahl der Architekturbüros beauftragt.
In der darauf gebildeten „AG Kindergarten Moos“ wurde der Auslobungstext
für den Architektenwettbewerb erarbeitet. Am 06. März 2020 fand hierzu auch die
Besichtigung mehrerer Kindertageseinrichtungen durch die AG statt.
Die wesentlichen Inhalte des Teil A vom Auslobungstext sind Bestandteil
der EU-Bekanntmachung und müssen als Grundlage für den Verfahrensstart
bestätigt werden.
Die Inhalte des Teil B sind als Kurzbeschreibung mit Angaben der
Eckdaten Bestandteil der EU-Bekanntmachung.
Die kompletten Auslobungsunterlagen (Auslobungstext mit Anlagen) müssen
erst nach Abschluss des EU-Bewerbungsverfahrens ausgehändigt werden.
Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am 11. Februar 2021 vorberaten und einstimmig
beschlossen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Die Zielstellungen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bühl wurden in den
Auslobungstext aufgenommen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Im Beratungsentwurf des Haushaltsplan 2021 stehen unter
Investitionsauftrag I36504180001, 450.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel
reichen zur Durchführung eines Wettbewerbes und der Einstieg in die Planung
aus. Die in den kommenden Jahren erforderlichen Mittel, welche aus dem Ergebnis
des Wettbewerbs resultieren, müssen entsprechend in der Mittelfristigen
Finanzplanung ausgewiesen und dann vom Gemeinderat genehmigt werden.