a) Aufstellungsbeschluss für den geänderten Geltungsbereich
b) Entwurfsbillligung und Offenlagebeschluss
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den geänderten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eilseeweiher,
2. Änderung und Ergänzung“ in Bühl-Moos nach § 13 a BauGB und § 13 b
BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß Abgrenzungsplan vom 1. September
2021.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag
Artenschutz, Darstellung der Umweltbelange und Gutachten Schall vom
1. September 2021 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I.
Sachverhalt:
Am 23. Januar 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Eilseeweiher, 2. Änderung und Ergänzung“ nach §13 a und
13 b BauGB gefasst und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes beauftragt. Da es sich beim vorliegenden
Bebauungsplanverfahren um private Interessen auf Nachverdichtung und bauliche
Erweiterung handelt, wurde in der Sitzung darüber hinaus der Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens und zur Übernahme aller durch das Verfahren anfallenden
Kosten beschlossen und der Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des
städtebaulichen Vor-Vertrages ermächtigt.
Der Vorhabenträger als Vertretung einiger Grundstückseigentümer hatte
den Wunsch dieser vorgesehenen Nachverdichtung an die Verwaltung herangetragen.
In Verbindung mit der östlich angrenzenden und rückwärtigen Bebauung „Am
Dreschschopf“ ist diese als Abrundung des Siedlungsrandes städtebaulich
vertretbar und eine geordnete städtebauliche Entwicklung kann damit
sichergestellt werden.
Bebauungsplanentwurf
Der Bebauungsplanentwurf wurde nun ausgearbeitet Die Planung sieht eine
Fortführung des bereits im Bebauungsplan „Eilseeweiher, 1. Änderung“
festgesetzten Mischgebiets entlang der Weiherstraße und am Dreschkopf vor. Zum
Übergang zum westlich angrenzenden Bebauungsplan „Eilsee“ ist ein Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt, welches sich bis in die rückwärtig liegende
Außenbereichsfläche erstreckt.
Die Grundflächenzahl wird in Anlehnung an die Grundstücksgrößen mit 0,3
bzw. 0,4 festgesetzt.
Die rückwärtige Bebauung darf zweigeschossig mit einer Wandhöhe von 6,50
m und Satteldach gebaut werden. Die Gebäude entlang der Eilseestraße werden
bestandsbedingt mit 7,50 m und etwas flacherer Dachneigung festgesetzt.
Erschlossen wird die rückwärtige Bebauung über eine 3,50 m breite
private Stichstraße, welche im Bebauungsplan über ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht gesichert ist.
Um aufgrund der Geländeverhältnisse und Höhenlage des Kanals eine
funktionierende Entwässerung zu ermöglichen, wurde von Seiten des
Vorhabenträgers eine Straßen- und Kanalplanung durchgeführt, welche dem
Bebauungsplan zugrunde liegt.
Die zusätzliche Baumöglichkeit auf dem Grundstück mit der Flst. Nr. 1491/4
kann über die bestehende Straße „Am Dreschschopf“ erfolgen.
Um ökologisch eine Eingriffsminimierung zu erreichen, sind die großen
wertvollen Baumbestände zu schützen. Zur Ortsrandabgrenzung ist eine lockere
Eingrünung im südlichen Bereich geplant.
Die planerische Konzeption orientiert sich an den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes und greift die gemischte Baufläche entlang der nördlichen
Erschließungsstraße und die westlich angrenzende Wohnbaufläche auf. Im
rückwärtigen Bereich weicht der Bebauungsplan geringfügig vom
Flächennutzungsplan ab. Anzumerken ist hierbei, dass der Flächennutzungsplan
keine parzellenscharfe Qualität aufweist. Da es sich an dieser Stelle um eine
Einbeziehung von Außenbereichsflächen handelt, wird der Flächennutzungsplan gemäß
§ 13 a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Änderung des Geltungsbereiches
Um die Grundstücke südwestlich größenmäßig angleichen zu können und auch
sinnvoll nutzen zu können, wurde der Geltungsbereich entlang der südlichen
Grenze, im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss, geringfügig erweitert. Das
Plangebiet umfasst nun eine Größe von ca. 0,62 ha.
Lärmschutz
Südöstlich des Plangebietes befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes
"Eilseeweiher, 1. Änderung" auf der als Mischgebiet festgesetzten
Fläche ein Betrieb, der bereits heute den im Mischgebiet zulässigen Störgrad
einhalten muss und das Wohnen nicht wesentlich stören darf. Somit sind keine
weiteren Untersuchungen diesbezüglich zu beauftragen.
Im Planungsgebiet befindet sich ein Schreinereibetrieb, welcher in
begrenztem Umfang erhalten bleibt. Zur Sicherstellung der Lärmsituation für das
hinzukommende Wohngebiet wurde die Nutzung des im Gebiet befindlichen
Schreinereibetriebes untersucht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Immissionsrichtwerte
der TA Lärm mit der gegenwärtigen Nutzung für Mischgebiete und allgemeine
Wohngebiete eingehalten werden.
Artenschutz
Im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG
abzuarbeiten, der bestimmte Verbote der Beeinträchtigung europarechtlich
besonders und streng geschützter Arten bzw. ihrer Lebensstätten beinhaltet. Die
Prüfung erfolgte am 14. März 2018 hinsichtlich
potenzieller Habitatstrukturen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die
Bebauungsplanänderung keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind.
Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind daher nicht erforderlich.
Der Technische Ausschuss behandelt diesen Tagesordnungspunkt am 16.
September 2021. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat mündlich mitgeteilt.
II. Klimatische Auswirkungen:
Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurden die
Umweltbelange bearbeitet. Diese beinhalten neben weiteren bedeutsamen
Schutzgüter wie z.B. Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, biologische Vielfalt auch
das Schutzgut Klima/Luft. Dennoch hat das Vorhaben gewisse negative Effekte auf
das Klima. Da es sich jedoch um ein kleines Gebiet handelt, wird dessen
Relevanz eher gering eingeschätzt. Über grünordnerische Festsetzungen im
Bebauungsplanentwurf können klimatische Auswirkungen gemindert werden, so
werden beispielsweise große Bäume im Plangebiet gesichert oder das Plangebiet
eingegrünt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren entstehen der Stadt Bühl keine Kosten, da
die Kosten vom Vorhabenträger vollständig übernommen werden. Externe Kosten
werden somit übergeben, was bleibt, ist der interne Verwaltungsaufwand.