Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt
die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Verkauf der städtischen
Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Rittersbachstraße“ zu veranlassen.
Der Gemeinderat stimmt dem
Verwaltungsvorschlag zu den im Sachverhalt beschriebenen Konditionen für die
städtischen Grundstücke zu. Der Kaufpreis incl. den Beiträgen beträgt 330,00
Euro/m² bzw. 356,00 Euro/m² bei einer Bebauung mit einem Doppelhaus. Der
Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Wertminderung von 10 % für Grund und
Boden für die mit Leitungsrechten belastete Grundstücksteilfläche (81 m²) des
Grundstücks Flst.Nr. 10002 zu.
Flurstück-Nr. |
Größe |
Euro/ m² |
Kaufpreis |
Wertminderung durch Leitungsrecht |
Endgültiger Gesamtkaufpreis |
10002 |
367 m² |
356,00 |
130.652,00 € |
2.883,60 € |
127.768,40 € |
10003 |
365 m² |
356,00 |
129.940,00 € |
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129.940,00 € |
9998 |
526 m² |
330,00 |
173.580,00 € |
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173.580,00 € |
10018 |
484 m² |
85,00 |
41.140,00 € |
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41.140,00 € |
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Gesamt |
472.428,40 € |
Der Bauplatz 9998 ist nur ungeteilt zusammen mit Flst. Nr. 10018 (Grünfläche) zu verkaufen.
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Sachverhalt
Im beigefügten Lageplan ist das Baugebiet
„Rittersbachstraße“ in Bühl dargestellt. Die Planstraße ist in einer
Zwischenausbaustufe auf die fertige Höhe mit provisorischem Asphaltbelag
hergestellt, mit Randsteinen versehen und nutzbar. Die Ableitung des Schmutzwassers
erfolgt über den bestehenden Schmutzwasserkanal in der Rittersbachstraße. Die
Entsorgungsleitungen für Schmutz- und Regenwasser wurden bereits auf die
Grundstücke gelegt und enden ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze. Die
Versorgungsleitungen der Stadtwerke GmbH für Wasser, Strom, Gas und Glasfaser
liegen im Straßenbereich und werden nach entsprechender Beauftragung durch die
künftigen Eigentümer auf die Grundstücke verlegt. Die Grundstückseinleitungen
für die Telekom werden ebenfalls nach Absprache mit den künftigen Bauherren im
Zuge der Bauplatzverkäufe eingebaut.
In der Anlage 1 sind alle drei baureifen städtischen
Wohnbauplätze im Baugebiet „Rittersbachstraße“ mit insgesamt 1.258 m² sowie die
private Grünfläche mit 484 m² (Flst.Nr. 10018) dargestellt. Diese Bauplätze
sollen nun vermarktet werden. Sie sind entsprechend Bebauungsplan jeweils mit
einem Vollgeschoss bebaubar. Der Verwaltung liegen dafür zahlreiche Anfragen
von Interessenten vor. Die Vergabe der Bauplätze soll nach den in der Sitzung
vom 21.07.2021 beschlossenen „Richtlinien mit Vergabekriterien zum Verkauf von
Wohnbauplätzen“ erfolgen.
Für das Grundstück Flst.Nr. 9998, das mit einem
Einzelhaus bebaut werden kann, empfiehlt die Verwaltung auf der Grundlage des
vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwertes Stand 31.12.2020 und einer
zwischenzeitlichen konjunkturellen Wertsteigerung von 10 % einen Kaufpreis von
330,00 €/m² Grundstücksfläche incl. des abgelösten Erschließungsbeitrages und
des Abwasserbeitrages. Für die Grundstücke Flst.Nrn. 10002 und 10003, die
jeweils mit einer Doppelhaushälfte bebaubar sind, beläuft sich der Kaufpreis
auf 356,00 €/m². Diese Wertsteigerung um 8 % gegenüber dem Einzelhausbauplatz
entspricht dem von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mitgeteilten
Faktor.
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Der Bauplatz Flst.Nr. 9998 soll nur zusammen mit der
im Umlegungsverfahren der Stadt Bühl zugeteilten privaten Grünfläche Flst.Nr.
10018 mit 484 m² verkauft werden. Der Verkauf soll zu dem im Umlegungsverfahren
vom Umlegungsausschuss ermittelten Wert von 85,00 Euro je m² erfolgen, den die
Stadt bei der Zuteilung bezahlte.
Die städtischen Bauplätze Flst.Nrn. 10002 und 10003
sind mit jeweils einer Doppelhaushälfte bebaubar. Der Bauplatz Flst.Nr. 10002
ist - entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes - mit grundbuchlich
gesicherten Leitungsrechten belastet. Die betroffene Fläche von 81 m² ist
künftig von einer Bebauung frei zu halten. Für diese mit einem Leitungsrecht
belastete Grundstücksteilfläche wird eine Wertminderung von 10 % auf den
Kaufpreis gewährt.
Anschlusskosten für die Strom-, Gas- und
Wasserversorgung sowie Telekommunikation sind im Kaufpreis nicht enthalten. Die
diesbezüglichen Anschlusskosten werden im Zuge der Durchführung des
Neubauvorhabens direkt von den jeweiligen Versorgungsträgern erhoben.
Im Weiteren haben die Käufer die üblichen mit dem
Erwerb eines Grundstückes anfallenden Kosten für die Beurkundungen und den
Grundbuchvollzug sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen.
Weitere Verkaufsbedingungen, insbesondere ein
städtisches Wiederkaufsrecht, die Verpflichtung zum Neubau innerhalb von 3
Jahren sowie Regelungen zur Eigennutzung des Wohngebäudes sind in § 6 der
Vergaberichtlinien bereits festgelegt. Insbesondere wird auf den auf der
Homepage der Stadt Bühl hinterlegten Musterkaufvertrag verwiesen, der bei den
Bauplatzverkäufen zur Anwendung kommt. Der Kaufpreis ist bei der Beurkundung
zur Zahlung fällig.
Die weitere Vorgehensweise bei der Vergabe der städtischen
Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Rittersbachstraße“ stellt sich wie folgt dar:
1.
Veröffentlichung am 18.03.2022
mit Bewerbungsfrist über Baupilot und die Stadtnachrichten, dass die Stadt Bühl
im Neubaugebiet „Rittersbachstraße“ in Bühl-Rittersbach 3 städtische
Grundstücke veräußern möchte.
2.
Auswertung und Erstellung eines
Rankings zu den eingegangenen Bewerbungen über Baupilot.
3.
Vorlage der Zuschlagsempfehlung
für die Käufer der städtischen Wohnbauplätze an den Gemeinderat zur
Beschlussfassung.
Die Verwaltung bittet um
Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen für städtische Wohnbaugrundstücke im
Baugebiet „Rittersbachstraße“ in Bühl-Rittersbach.
Finanzielle
Auswirkungen (I 1133 0100 000, Haushaltsplanentwurf Seite 125)
Erlöse aus dem Verkauf der Bauplätze, Einnahmen von Grundsteuern.
Klimatische
Auswirkungen
Durch den Verkauf der Bauplätze keine.