a) Entwurfsbilligung und
b) Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat billigt den
Bebauungsplanentwurf „Zwischen Berliner Straße und Hägenichstraße“ mit
textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 22. Juni
2022 mit Fachbeitrag Artenschutz und Schalltechnischer Untersuchung.
b) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 03. März 2021 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl
den Aufstellungsbeschluss „Zwischen Berliner Straße und Hägenichstraße“
gefasst. Auslöser war, dass im Rahmen eines Bauantrages für ein Baugrundstück
eine sehr hohe Nachverdichtung beantragt wurde. Da im Innenbereich der
Beurteilungsmaßstab auch an der vorhandenen Bebauung nördlich der Berliner
Straße mit bis zu fünfgeschossigen Baukörpern herangezogen wird, wäre eine
Bebauung im gartenstadtähnlichen Viertel über die vorhandene Höhenstruktur
hinaus zulässig. Damit würde die heute vorhandene homogene Baustruktur
aufgebrochen werden. Da sich mit der Bebauungsplanaufstellung keine
wesentlichen Änderungen in städtebaulicher Sicht innerhalb des Gebietes ergeben
und die Voraussetzungen nach § 13 BauGB erfüllt sind, wird das
Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Es werden
Festsetzungen zu Grundflächenzahl, zur maximal zulässigen Wand- bzw. Firsthöhe,
Grünflächen und Dachform/Dachneigung getroffen, um die städtebaulichen
Grundstrukturen im Gebiet zu sichern. Außerdem wird die dortige
Schallimmissionssituation untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Grundflächenzahl / Gebäudehöhen und Höhenlage der Gebäude
Um einen gewissen Entwicklungsspielraum bei den Hauptgebäuden zu
ermöglichen wurde die GRZ vorwiegend mit 0,3 festgesetzt, jedoch die
Überschreitung durch Nebenanlagen nur bis 50% zugelassen, mit dem Ziel die
Versiegelung mit Nebenanlagen möglichst gering zu halten. Gleichzeitig wurden
im rückwärtigen Grundstücksbereich Grünflächen, wo möglich, festgesetzt. Im
Bereich zwischen der Finkenstraße und der Lerchenstraße wird die bereits
vorhandene rückwärtige Verdichtung mit insgesamt 4 Baubereichen aufgenommen.
Für diesen Bereich liegt auch bereits eine Bauvoranfrage vor. Außerdem wird
aufgrund der Solitärfunktion der beiden Mehrfamilienwohnhäuser in der
Ludwig-Jahn-Straße am Eingang zur Siedlung in diesem Bereich eine GRZ von 0,45
ermöglicht. Allerdings gilt auch hier, dass die Versiegelung in der Summe eine
GRZ von 0,6 nicht überschreiten darf. Die zulässigen maximalen Wand- und
Firsthöhen orientieren sich eng am Bestand. Die Höhenlage der Gebäude wird in
Meter über Normalhöhennull (NHN) nach dem Deutschen Haupthöhennetz 2016, Status
170, statt
wie bisher in müNN als unteren Höhenbezugspunkt festgelegt.
Flachdächer
Der Bereich zwischen Berliner Straße und Hägenichstraße weist eine
städtebaulich sehr homogene Entwicklung mit einer aufgelockerten Wohnnutzung
als offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern aus, welche ein- und
zweigeschossig mit Satteldachstrukturen ausgeformt sind. Das Flachdach ist
innerhalb der gewachsenen Struktur des Plangebietes keine typische Dachform.
Lediglich bei zwei Neubauten wurden in den letzten Jahren Flachdächer verwendet.
In diesem Bereich wird auch künftig das begrünte Flachdach als Dachform
allgemein zugelassen. Insgesamt gilt im gesamten Gebiet auch, dass 1/3 des
Hauptbaukörpers als Flachdach ausgeformt werden darf. Für Doppelhäuser besteht
die Vorgabe, dass sie ihre äußere Gestaltung auch hinsichtlich der Dachform
einheitlich auszubilden und aufeinander abzustimmen haben.
Umweltbelange
Die Umweltbelange wurden im Zuge der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes erhoben und ebenso eine Artenschutzprüfung durchgeführt.
Das Plangebiet weist demnach keine besonderen ökologischen Wertigkeiten und
kein arten- und naturschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Der Bebauungsplan
führt nicht zu einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des
Naturschutzgesetzes. Darüber hinaus wurden aber die üblichen Vorgaben zu einer
insektenfreundlichen Beleuchtung mit möglichst zielgerichteter Ausleuchtung,
geringstmöglicher Abstrahlung in die Umgebung und Abschaltung in den Plan
aufgenommen sowie, dass Gartenanlagen insektenfreundlich zu gestalten und
Gartenflächen vorwiegend zu begrünen sind. Schottergärten sind demnach nicht
zulässig. Außerdem wurden, wo möglich, im hinteren Bereich der Grundstücke
durchgängige 5,0 m breite private Grünflächen gesichert, um den
gartenstadtähnlichen Charakter zu erhalten.
Schallschutz
Hinsichtlich der Immissionssituation wirken auf das Plangebiet südlich
und östlich die Sportanlagen und das Okidoki Kinderland mit Minigolfanlage, im
Westen die Rheintalschiene und die gewerbliche Nutzung der Robert Bosch GmbH
sowie die Straßen K 3749 bzw. K 3764 (alte B3) ein. Zu den umliegenden
Sportanlagen gehören u.a. das Ludwig-Jahn-Stadion des TV Bühl, Fußballplätze
des VfB Bühl (Hägenichstadion), Tennisplätze im Südosten, die Anlagen des
Bühler Boule-Clubs und des Schützenvereins im Süden sowie die Schwarzwaldhalle
und das Schwarzwaldbad im Südwesten. Außerdem soll im Bereich der Anlage des
Okidoki Kinderlands künftig weitere Wohnnutzungen realisiert werden. Die
rechtlichen Voraussetzungen sollen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans
„Wohnpark Bühl“ geschaffen werden. Um die Auswirkungen dieser Schallquellen auf
das Plangebiet erfassen zu können und entsprechende Lösungsvorschläge zu
ermitteln, wurde das Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine und Jud mit einer
schalltechnischen Untersuchung beauftragt.
Die Sportanlagen erzeugen durch den Trainingsbetrieb keine unzulässigen
Einwirkungen, die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV werden hier
eingehalten. Nur der Veranstaltungsbetrieb erzeugt durch Schiedsrichterpfiffe
oder „Türenschlagen“ auf den Parkplätzen zum Teil Spitzenpegel. Da es sich
jedoch um eine gewachsene Situation handelt und die Sportanlagen schon vor 1991
bestehen, greift hier der sogenannte Altanlagenbonus wodurch keine speziellen
Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Insgesamt werden aber sowohl durch die Kreisstraßen als auch durch die
unmittelbar angrenzende gewerbliche Nutzung die zulässigen Werte überschritten
und Maßnahmen erforderlich. Am stärksten und umfangreichsten wirken sich die
Immissionen durch den Schienenverkehrslärm aus, wodurch gerade im Westen des
Gebiets sehr intensive Maßnahmen wie Festverglasungen getroffen werden müssen.
Grundsätzlich ist zwar ein aktiver Schutz (Wände, Wälle) Maßnahmen an den
Wohngebäuden (Festverglasungen, vorgehängte Glasfassade, Schallschutzfenster,
etc.) vorzuziehen. Aufgrund der bestehenden Bebauung wird jedoch die Umsetzung
aktiver Maßnahmen als nicht realisierbar angesehen und daher Maßnahmen
aufgeführt, die an der geplanten Bebauung bei Neu- und Umbaumaßnahmen
umzusetzen sind. Diese sind im Einzelnen in den textlichen Festsetzungen
enthalten und umfassen Maßnahmen wie Festverglasungen, Lüftungseinrichtungen,
Schutz der Außenbauteile nach der DIN 4109 und Maßnahmen für die
Außenwohnbereiche. Das umfangreiche Gutachten ist der Begründung angehängt.
Einfriedungen
Die Straßenzüge der Meisen-, Finken- und Lerchenstraße sowie der
Ludwig-Jahn-Straße zeichnen sich durch schöne offene Vorgärten aus. Daher wird
die Bauvorschrift zu Einfriedungen in diesen Straßenzügen angepasst und die
zulässige Höhe von Einfriedungen auf max. 1,00 m beschränkt. In den
übrigen Straßen wie eine max. Höhe von 1,80 m vorgesehen.
Der Technische Ausschuss wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner
Sitzung am 7. Juli 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Für das Bebauungsplanverfahren „Zwischen
Berliner Straße und Hägenichstraße“ wurden für Vermessung, Artenschutz,
Umweltbelange und Schallgutachten bisher Haushaltsmittel von ca. 17.000 € benötigt.
Weitere Ausgaben sind bisher nicht vorgesehen. Dies hängt aber von den
Ergebnissen aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren ab. Die benötigten Mittel
stehen im Profitcenter 5110, Stadtplanung (S. 372 d. Haushaltsplanes 2022), zur
Verfügung.
Klimatische
Auswirkungen
Die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes
beinhaltet auch die Bearbeitung der Umweltbelange zu denen auch der Klimaschutz
gehört. Das bereits bebaute Gebiet hat demnach keine besondere lokalklimatische
Bedeutung. Für das Schutzgut Klima haben sich keine nachteiligen Auswirkungen
ergeben. Im Gegenteil, durch die geordnete städtebauliche Entwicklung werden
die vorhandenen Grünstrukturen künftig gesichert.