a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Betei ligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Beschluss des Lärmaktionsplanes
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b)
Der
Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan.
Sachverhalt
Zur Senkung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete hat der
Gemeinderat am 18. Dezember 2019 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes auf
Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie beschlossen.
Mit dieser Richtlinie werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
verpflichtet, die Belastung von Umgebungslärm durch standardisierte
Berechnungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu erfassen und zu
veröffentlichen.
Der Fokus der Stadt Bühl richtet sich wie gesetzlich vorgegeben, auf die
vom Land kartierten Hauptverkehrsstraßen. Da in Bühl weitere Straßen vorhanden
sind, welche den Kriterien als Hauptverkehrsstraßen entsprechen, können diese
in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Somit wurden folgende
Straßenabschnitte in den Untersuchungsrahmen mitaufgenommen: Vimbucher Straße,
teilweise die Rheinstraße, Grabenstraße, Bühlertalstraße, Hauptstraße Bühl und
teilweise die K3749.
Für die detaillierte schalltechnische Untersuchung der
Lärmaktionsplanung ist das Ingenieurbüro Kurz und Fischer GmbH, beratende
Ingenieure, Winnenden beauftragt.
Die Beauftragung umfasst Datenerhebungen und Aufarbeitung der
Grundlagendaten mit detaillierter Durchführung der Lärmanalyse und der
Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen.
Als Ergebnis der Untersuchung wurde der Entwurf zum Lärmaktionsplan
erarbeitet, in dem ein konkreter Maßnahmenkatalog enthalten ist.
In seiner Sitzung am 21.Juli 2021 hat der
Gemeinderat der Stadt Bühl diesen Entwurf des Lärmaktionsplanes gebilligt und
die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu hören.
Mit Schreiben vom 30. Juli 2021 wurden 26 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange angeschrieben. Es gaben 8 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 6 mit und
2 ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 13. September 2021 bis 15.
Oktober 2021. Während dieser Zeit wurden 20 private Stellungnahmen vorgebracht.
- Eine
dieser Stellungnahmen ist mit elf Unterschriften versehen und diese
Stellungnahme wurde darüber hinaus weitere sieben Mal eingereicht.
Hier wird die Forderung eines
Lückenschlusses auf der Autobahn BAB 5 zwischen der Vimbucher Autobahnbrücke
und der Herzigbrücke in Form einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalles
ausgedrückt.
Den Ergebnissen
der Anlagen 3.1.1 und 3.1.2 lässt sich ableiten, dass der Immissionsgrenzwert
der Verkehrslärmschutzverordnung für Allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags
in Weitenung unterschritten wird, der nächtliche Immissionsgrenzwert von 49
dB(A) nachts in Teilbereichen überschritten wird.
Ein Anspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung wie der geforderte
Lückenschluss der aktiven Lärmschutzmaßnahme zwischen Vimbucher Autobahnbrücke
und „Herzigbrücke“ auch für die Gebäude mit Überschreitung des nächtlichen
Immissionsgrenzwerts besteht nicht.
Dennoch wird die Maßnahme auf Lückenschluss zwischen der Vimbucher
Autobahnbrücke und Herzigbrücke auf Grund der Vielzahl an Rückmeldungen, als
weitere Lärmschutzmaßnahme (langfristig) im Lärmaktionsplan aufgenommen.
Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme eine Temporeduzierung auf
120km/h anvisiert und aufgenommen werden.
Die Stadtverwaltung wird nach Verabschiedung des Lärmaktionsplanes mit
Maßnahmenkatalog auf das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Behörde
zugehen und den Sachverhalt zur Prüfung weitergeben.
- Die
Temporeduzierung soll für den Abschnitt im Bereich Bühl erfolgen, da auch
von einer Bürgervereinigung Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Autobahn
BAB 5 anregt worden sind.
- Weitere
Stellungnahmen wurden zur Lärmproblematik in Bühl-Altschweier im Bereich
„Bierkeller“ eingebracht.
- Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h
wurde bereits für die L 83 im Bereich Hessensteg in den Lärmaktionsplan
aufgenommen. Mit dieser Maßnahme erfolgt zugleich auch eine Verbesserung
für die Gebäude „Am Bierkeller“.
Aufgrund der ermittelten Lärmpegel für die Gebäude „Am Bierkeller“ von
< 65 dB(A) tags und ≤ 55 dB(A) nachts liegen die Lärmpegel gemäß den
Erläuterungen des Kooperationserlasses Lärmaktionsplan vom MV Baden-Württemberg
nicht oberhalb des gesundheitskritischen Bereichs und müssen von der
zuständigen Verkehrsbehörde beim Ausüben des Ermessens nicht besonders
berücksichtigt werden.
Es ist somit nicht wahrscheinlich, dass der Anregung zum Bau einer
Lärmschutzwand bei den vorliegenden Lärmbelastungen bzw. Betroffenheiten von
der Straßenverkehrsbehörde zugestimmt wird, zumal eine Lärmschutzwand in
städtebaulich angemessener Höhe nur die Erdgeschoßzone schützt. Es ist ein
technisch hoher Aufwand zu erwarten, unter anderem aufgrund des sich unter dem
Radweg befindenden Regenwasserkanals, der bei dieser Maßnahme verlegt werden
müsste. Darüber hinaus ist eine solche Maßnahme nicht kurzfristig umsetzbar.
Da die ermittelten Werte sich jedoch
sehr nah am gesundheitskritischen Bereich befinden, wird die Verwaltung auf den
Straßenbaulastträger zugehen, um im Bereich der Bühlertalstraße zwischen
„Riedboschweg“ und Kreisverkehr „Mattenmühle“ eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 Km/h zu ermöglichen, um die Lärmeinwirkungen zu verbessern. Diese
Maßnahme wird im Maßnahmenkatalog als kurzfristige Maßnahme ergänzend
aufgenommen.
- Eine
Stellungnahme des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) bringt Einwände wegen
der entstehenden Verlustzeiten für den ÖPNV durch Temporeduzierung.
Im Rahmen der
Abwägung der Belange der vom Verkehrslärm betroffenen Anwohner der
Maßnahmenbereiche bzw. der zu erzielenden Pegelminderungen sowie der Belange
des öffentlichen Personennahverkehrs werden die vorgeschlagenen ganztägigen
Geschwindigkeitsreduktionen auf 30 km/h als vertretbar eingestuft.
Daher wurde nach
Abwägung der verschiedenen lärmtechnischen und verkehrlichen Belange die
vorgeschlagenen Maßnahmen zu Tempo 30 in die Beschlussfassung des
Lärmaktionsplans aufgenommen.
Das Thema ÖPNV und erforderliche
Maßnahmen zur Busbeschleunigung muß anschließend mit den zuständigen Stellen
und in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden geklärt werden
- Gemeinsame
Inhalte einiger Stellungnahmen fordern eine strengere Kontrolle bei der
Einhaltung der Geschwindigkeit oder enthielten Informationen zu Ordnungswidrigkeiten.
In Bezug
hierauf werden diese Stellungnahmen an den zuständigen Fachbereich
weitergeleitet. Die Geschwindigkeitskontrollen der Stadt Bühl können ab Herbst
forciert werden, da eine neue mobile Geschwindigkeitsmessanlage zur Verfügung steht.
Andere
Stellungnahmen gaben Inhalte zu möglichen Verkehrskonzepten. Diese Thematik
wird jedoch nicht im Lärmaktionsplan
bearbeitet, dieser regelt ausschließlich Maßnahmen, die direkt auf eine
Lärmminderung abzielen.
Hiermit sind die
Stellungnahmen genannt, zu denen weitere Maßnahmen im Lärmaktionsplan
aufgenommen wurden bzw. ggf. wie die Stellungnahme des Karlsruher
Verkehrsverbund, welche noch in Abstimmung mit anderen umliegenden Gemeinden zu
klären ist.
Zudem wird auf Inhalte
hingewiesen, welche in den einzelnen Stellungnahmen enthalten sind.
Ausführlich sind alle mit Anregung eingegangenen Stellungnahmen mit
einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und als Anlage 1 dieser Vorlage
beigefügt.
Zudem sind alle Stellungnahmen auch Bestandteil des Lärmaktionsplanes
und sind somit auch hier aufgeführt.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass alle Maßnahmen des Entwurfs in die
Beschlussfassung übernommen wurden und drei weitere Maßnahmen, im
Maßnahmenkatalog ergänzt wurden.
Alle Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Entwurf des
Lärmaktionsplanes sind in den Unterlagen grau hinterlegt.
Am 7. Juli 2022 hat der Technische Ausschuss diesen Tagesordnungspunkt
beraten und ihn einstimmig beschlossen.
Der Technischen Ausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung
öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten
Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss,
dem Gemeinderat, den Lärmaktionsplan vom 22. Juni 2022 zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Für die schalltechnischen Untersuchungen zur Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes wurde das Ingenieurbüro Kurz und Fischer GmbH, Beratende
Ingenieure, aus Winnenden mit einer Summe von ca. 30 000 € beauftragt.
Die benötigten
finanziellen Mittel stehen im Proficenter 5110, Stadtplanung (S.372 des
Haushaltsplanes 2022) zur Verfügung.
Klimatische
Auswirkungen
Teilweise Klimarelevant. Die Maßnahmenvorschläge der 3. Stufe des
Lärmaktionsplans sehen oftmals eine Verkehrsberuhigung durch Tempo 30 vor. Eine
solche Maßnahme kann nicht nur den Geräuschpegel für die betroffenen Haushalte
reduzieren, sondern in vergleichbaren Studien ebenfalls die lokale
Feinstaubbelastung senken (ca. 10 Prozent bei Stickstoffoxid und 20 Prozent bei
Ruß-Partikeln (PM10)). Gleichermaßen sinkt der Treibstoffverbrauch je
Pkw-Kilometer in Tempo 30 um 12 Prozent. Insofern würden die Maßnahmenvorschläge
nicht nur eine Lärmreduzierung für Mensch und Tier in der Stadt bedeuten,
sondern ebenfalls für einen besseren Verkehrsfluss und durch die
Verkehrsberuhigung auch für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl von
nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern sorgen.
Dies gilt auch für die zusätzlich aufgenommenen Maßnahmen. Besonders
erwähnenswert ist, dass bezüglich des Lückenschlusses
der Lärmschutzwand neben dem Vorteil für die örtlichen Immissionen auch die
Möglichkeit der zusätzlichen Energieproduktion durch Belegung mit PV-Modulen an
Wandflächen gegeben wäre.