Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das Gebiet „Ortskern Neusatz“ (Aufhebungssatzung)
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die förmliche
Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Ortskern Neusatz“.
Sachverhalt
Die Sanierungsmaßnahme „Ortskern Neusatz“
begann im Jahr 2006 mit dem Beschluss zur Durchführung vorbereitender
Untersuchungen mit Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese wurden von der LBBW
Immobilien Kommunalentwicklung durchgeführt und der Sanierungsbedarf umfassend
ermittelt. Die Stadt Bühl beantragte in 2007 die Aufnahme der
Sanierungsmaßnahme „Ortskern Neusatz“ in das Landessanierungsprogramm, das
Gebiet wurde in 2008 im Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes im vereinfachten Verfahren wurde am 23.07.2008 im
Gemeinderat gefasst, die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am
15.08.2008.
Der für das Programmjahr gestellte
Aufnahmeantrag in das Landessanierungsprogramm wurde mit einem Förderrahmen in
Höhe von 1,4 Mio. Euro für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2016
bewilligt. Nach mehreren Aufstockungsbewilligungen lag der Förderrahmen bei 2,5
Mio. Euro für den Zeitraum 01.01.2008 bis 30.04.2021.
Ziel war die Neuordnung der Brachflächen und
Altbestandsflächen im Bereich „Im Schloßwinkel“ und im Bereich
„Kirchmatt/Waldsteg“ zur Schaffung von Wohnbauflächen. Nach Abbruch von
Gebäuden, auch von zwei aufgegebenen Sägewerken, konnten nach Neuvermessung
Neubauten errichtet werden, die die Wohnraumsituation in der Ortsmitte von
Neusatz verbessert haben.
Die marode Brücke am Muhrbach im Bereich „Im
Schloßwinkel“ wurde saniert und die Erschließungsstraße teilweise saniert.
Weiteres Ziel war die Modernisierung und
Sanierung öffentlicher Gebäude. Die sanierungsbedürftige Schlossberghalle wurde
umfassend modernisiert, sowie eine Lüftungsanlage eingebaut. Das
denkmalgeschützte Gebäude der Ortsverwaltung Neusatz wurde grundlegend saniert.
Die Geschäftsstelle der Ortsverwaltung ist nun barrierefrei ausgebaut und
modernisiert, dies kommt auch den im Gebäude geschaffenen 5 Wohneinheiten
zugute. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt und somit ist
sichergestellt, dass die Wohnungen auch sozial gerecht vermietet werden.
Darüber hinaus wurden mit 3 privaten
Eigentümern Modernisierungsverträge und 4 privaten Eigentümern
Ordnungsmaßnahmenverträge geschlossen und die Maßnahmen entsprechend
durchgeführt. Die nachhaltigsten Ordnungsmaßnahmen wurden im Bereich
Schlosswinkel durch die Aufgabe des Sägewerkes und der ehemaligen
Stilmöbelfabrik durchgeführt. Dies hat den
Ortskern Neusatz nachhaltig belebt.
Die Sanierung wurde zwischenzeitlich
abgerechnet, sodass als nächster Schritt die Aufhebung der Sanierungssatzung
angezeigt ist.
Der Technische Ausschuss hat am 01.12.2022
hierzu Beschluss gefasst und empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat, die
förmliche Aufhebungssatzung zum Sanierungsgebiet „Ortskern Neusatz“ zu
beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Keine Auswirkungen.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.