Betreff
Bühler Innovations- und Technologie Start-ups GmbH; Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022
Vorlage
2023/077
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt vom Jahresabschluss 2022 der Bühler Innovations- und Technologie Start-ups GmbH Kenntnis und empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 nebst Lagebericht und Anhang der BITS GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

2.    Der Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH an, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der vorgelegten Fassung der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.

3.    Der Jahresverlust (Fehlbetrag) wird aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 26.03.2003 von der Muttergesellschaft Stadt Bühl als alleiniger Gesellschafterin übernommen und ausgeglichen. An dem ausgewiesenen und grundsätzlich zu übernehmenden Fehlbetrag wird die Abschreibung abgezogen, sodass die Muttergesellschaft nur den um die Abschreibung reduzierten Fehlbetrag zu übernehmen hat.

4.    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Geschäftsführung der Bühler Innovations- und Technologie Start-ups GmbH hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht (und Anhang) für das Geschäftsjahr 2022 erstellt.

Der Abschluss- und Wirtschaftsprüfer, HS Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, hat nach Prüfung der Unterlagen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2022 weist einen Verlust in Höhe von 68.316,82 aus. Durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 26.03.2003 wird der jährliche Verlust von der Stadt übernommen. Im Beschluss zum Wirtschaftsplan 2022 wurde von einem Verlust in Höhe von 72.200 € ausgegangen, der einstimmig vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.11.2022 gebilligt wurde. Der Jahresabschluss 2022 wurde unter teilweiser Verwendung (abzüglich Abschreibungen) des Jahresergebnisses aufgestellt. Auf die Übernahme der Abschreibungen soll aus finanzpolitischen Gründen verzichtet werden: Aufgrund der erfolgreichen Entschuldung der GmbH in den vergangenen Jahren und einer soliden finanziellen Basis, über welche die GmbH aktuell verfügt, ist die Übernahme der Abschreibungswerte nicht notwendig.

 

Bevor der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse für die BITS GmbH wahrnimmt, ist im Falle der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Ergebnisses eine Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.

 

Der Jahresabschluss 2022 soll dem Aufsichtsrat der BITS GmbH in seiner Sitzung am 31.07.2023 und danach der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)

 

Die Stadt Bühl übernimmt durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 26.03.2003 den für das Wirtschaftsjahr 2022 abzüglich der Abschreibungen entstandenen Verlust von 37.869,40 €. Entsprechende Mittel in Höhe von 72.200 € sind im städtischen Haushalt (Seite 472) im Teilhaushalt 8 – Wirtschaftliche Unternehmen und Tourismus – enthalten.

 


Klimatische Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen.