Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt vom Jahresabschluss 2022 der Bühler Innovations- und Technologie Start-ups GmbH Kenntnis und empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 nebst Lagebericht und Anhang der BITS GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.
2. Der Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH an, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der vorgelegten Fassung der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.
3. Der Jahresverlust (Fehlbetrag) wird aufgrund des
Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 26.03.2003 von der Muttergesellschaft Stadt Bühl als alleiniger Gesellschafterin
übernommen und ausgeglichen. An dem ausgewiesenen und grundsätzlich zu
übernehmenden Fehlbetrag wird die Abschreibung abgezogen, sodass die
Muttergesellschaft nur den um die Abschreibung reduzierten Fehlbetrag zu
übernehmen hat.
4. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
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Sachverhalt
Die Geschäftsführung der Bühler Innovations-
und Technologie Start-ups GmbH hat den Jahresabschluss einschließlich
Lagebericht (und Anhang) für das Geschäftsjahr 2022 erstellt.
Der Abschluss- und Wirtschaftsprüfer, HS
Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, hat nach Prüfung der Unterlagen den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr
2022 weist einen Verlust in Höhe von 68.316,82 € aus. Durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom
26.03.2003 wird der jährliche Verlust von der Stadt übernommen. Im Beschluss
zum Wirtschaftsplan 2022 wurde von einem Verlust in Höhe von 72.200 €
ausgegangen, der einstimmig vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.11.2022
gebilligt wurde. Der Jahresabschluss 2022 wurde unter teilweiser Verwendung
(abzüglich Abschreibungen) des Jahresergebnisses aufgestellt. Auf die Übernahme
der Abschreibungen soll aus finanzpolitischen Gründen verzichtet werden: Aufgrund
der erfolgreichen Entschuldung der GmbH in den vergangenen Jahren und einer
soliden finanziellen Basis, über welche die GmbH aktuell verfügt, ist die
Übernahme der Abschreibungswerte nicht notwendig.
Bevor der Oberbürgermeister als Vertreter
der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse für die BITS
GmbH wahrnimmt, ist im Falle der Feststellung des Jahresabschlusses und der
Behandlung des Ergebnisses eine Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.
Der Jahresabschluss 2022 soll dem Aufsichtsrat
der BITS GmbH in seiner Sitzung am 31.07.2023 und danach der
Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Die Stadt Bühl übernimmt durch
Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 26.03.2003 den für das Wirtschaftsjahr
2022 abzüglich der Abschreibungen entstandenen Verlust von 37.869,40 €. Entsprechende
Mittel in Höhe von 72.200 € sind im städtischen Haushalt (Seite 472) im
Teilhaushalt 8 – Wirtschaftliche Unternehmen und Tourismus – enthalten.
Klimatische
Auswirkungen
Keine Auswirkungen.