Bauantrag auf Neubau eines Geräteraumes und Umbau des
Kassenhauses, Flst.Nr. 3400, in Bühl-Weitenung
II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt die Information zum oben genannten Bauvorhaben auf Flst.Nr. 3400, Bühl-Weitenung, zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich
im Außenbereich.
Geplant ist, innerhalb des umzäunten Sportgeländes in Weitenung einen
Geräteraum für Sportgeräte einzurichten. Dieser soll in Form von zwei
Fertiggaragen ausgeführt werden.
Im Bereich des bestehenden Kassenhäuschens
soll die vorhandene und in schlechtem Zustand befindliche Überdachung
abgenommen werden. Diese soll dann durch eine 22 m lange und 9 m breite neue
Überdachung als Pultdach mit grauer Metallabdeckung ersetzt werden.
Die Träger öffentlicher Belange sind gehört.
Die Stellungnahmen liegen noch nicht vor.
Das Bauvorhaben steht in direktem baulichem
Zusammenhang mit den weiteren Anlagen des Sportplatzes Weitenung. Aufgrund
dieser Tatsache, gibt es aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen das
Bauvorhaben. Eine Genehmigung nach § 35 BauGB kann erteilt werden, wenn die
positive Beurteilung der Träger öffentlicher Belange vorliegt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: