a) Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
b) Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat führt den Bebauungsplan
„Sonnhalde“ in Bühl nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durch.
b)
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich der
artenschutzrechtlichen Vorprüfung vom 7. Juni 2017 und beauftragt die
Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form
einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie die sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I.
Sachverhalt:
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „Sonnhalde“ soll im Zuge gewünschter Änderungen durch den
Vorhabenträger in einen Bebauungsplan übergeleitet werden. Hierzu wurde mit dem
Vorhabenträger Sonnhalde-Projektentwicklungs-GmbH und Privateigentümer auf der
Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses am 6. April 2016 ein städtebaulicher
Vorvertrag geschlossen. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung auch die
Aufstellung der Überleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in den
Bebauungsplan „Sonnhalde“ in Bühl, einschließlich Änderungen, beschlossen und
die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt.
Bei dem
Bebauungsplanverfahren liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a
BauGB vor (Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren). Das
Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Gegenüber dem bisher
gültigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan haben sich im Bebauungsplanentwurf
folgende Änderungen ergeben:
Wendehammer
Der bestehende Wendehammer
am Ende der Sonnhalde wird um eine Bauplatzbreite nach Süden verlegt und
normengerecht für die Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge angelegt. Die Fläche
des ehemaligen Wendehammers wird dem angrenzenden Bauplatz als Wohnbaufläche
zugeführt.
Baufenster
Im Zuge der Verlegung des
Wendehammers in südliche Richtung werden die Bau- und Garagenfenster im
nordöstlichen Geltungsbereich (Bauplätze 4, 8 und 9) neu geordnet.
...
- 2 -
Gebäudehöhen
Klarstellung der maximalen
Wandhöhe der ausnahmsweise zulässigen Flachdachgebäuden und Klarstellung der
unteren und oberen Höhenbezugspunkte bei Wohngebäuden bezogen auf die
unterschiedlichen, zulässigen Dachformen.
Stellplätze/Zufahrten im Vorgartenbereich
Bisher waren auf die Hälfte
der Gebäudelänge Stellplätze im Vorgartenbereich zulässig. Da teilweise relativ
breite Baugrundstücke entstanden sind bzw. auch noch weitere entstehen können,
mit der Folge auch breit angelegte Wohngebäude mit breiter Stellplatzfläche zu
errichten, wird zur Vermeidung eines hohen Versiegelungsanteils im
Vorgartenbereich die Stellplatz- und Zufahrtsbreiten begrenzt, was zugleich der
Kleinklimatik und der Durchgrünung des Plangebietes zugutekommt. Die Breite der
Stellplätze inklusive der Zufahrten wird künftig im gesamten Plangebiet auf
maximal 9,0 m je Baugrundstück festgesetzt.
Örtliche Bauvorschriften
Klarstellung der
Bauvorschrift zur fallenden Neigung der Dachfläche bei Pultdächern und
Ergänzung der Stützmauer-Regelung um den Mindestabstand von 0,50 m zum Außenbereich.
Artenschutz
Zum Bebauungsplanentwurf
wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung in Auftrag gegeben. Durch die
geplanten Änderungen im Plangebiet sind keine besonderen artenschutzrechtlichen
Konflikte zu erwarten. Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind
nicht erforderlich. Nach dem Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung
werden keine Verbotstatbestände nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst, sofern die Rodungszeiten eingehalten und
Maßnahmen zur Überprüfung auf Lebensstätten und zum Schutz potenzieller
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse beachtet werden.
Weitere Änderungen
Verwendung der neuen Bühler
Pflanzliste und Aufnahme des Hinweises bezüglich der Bereitstellung der
Müllbehälter an den Abholtagen im Bereich der Stichstraßen.
Die Änderungen gegenüber dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnhalde“ sind in der Vorlage grau unterlegt. Bei
ganzen Kapiteln sind die Überschriften grau markiert.
Der
Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen
Sitzung am 22. Juni 2017 vorberaten. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: