Aufstellungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
für den Bebauungsplan der Innentwicklung „Bußmatten, 2. Änderung“ in
Bühl-Eisental im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß dem
Abgrenzungsplan vom 12. Januar 2018.
b) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung
mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.
I.
Sachverhalt:
Der auch im Gewerbe- und Industriegebiet
„Bußmatten“ ansässige, weltweit tätige Automobil- und Industriezulieferer steht
vor neuen betrieblichen Expandierungsprozessen, um weiterhin am Weltmarkt stark
wettbewerbsfähig agieren zu können. Dabei sind auch bauliche Erweiterungen auf
dem ca. 20.000 m² großen Grundstück Flst.Nr. 7663 in den Bußmatten notwendig.
Das auf dem Grundstück vorhandene
dreigeschossige Gebäude wird bereits heute durch die Firma genutzt. Notwendig
wird der Bau eines weiteren Bürogebäudes mit vier Geschossen, um die
erforderlichen Arbeitsplätze bereitstellen zu können. Zwischenzeitlich wurde
ein hochbaulicher Architektenwettbewerb durchgeführt, um in diesem
Stadteingangsbereich auch den hohen Gestaltungsansprüchen gerecht werden zu
können. Zur Unterbringung der alten, aber auch der für das Bauvorhaben
erforderlichen neuen Stellplätze ist auf der bisher vorhandenen Parkplatzfläche
ein viergeschossiges Parkhaus vorgesehen.
Das Baugrundstück befindet sich im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bußmatten“ mit Rechtskraft vom 23. Januar
1998. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes können mit dem Bauvorhaben nicht
eingehalten werden. So müssen für das neue Bürogebäude Flächen von der
festgesetzten Belüftungsschneise aufgegeben oder die Gebäudehöhenentwicklung im
Plangebiet konzeptartig neu entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund ist ein
Bebauungsplan-Änderungsverfahren erforderlich, um eine geordnete städtebauliche
Entwicklung gewährleisten zu können.
Das Bebauungsplanverfahren kann aufgrund der
vorliegenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung ist demnach nicht erforderlich.
Allerdings müssen die klimatischen und grünordnerischen Belange durch den
Eingriff des Bauvorhabens abgearbeitet werden, da sonst die
Bebauungsplanänderung nicht erfolgen kann. Hier liefert das derzeit laufende
KLIMOPASS-Projekt wertvolle Inhalte. Darüber hinaus ist der Artenschutz im
Verfahren zu behandeln.
Aufgrund der Bedeutung des Bauvorhabens und
des verkürzten Verfahrens soll zunächst der Aufstellungsbeschluss für die
Bebauungsplanänderung gefasst werden. Mit dem Startschuss für das
Änderungsverfahren hat die Verwaltung dann die Möglichkeit, die entsprechenden
Gespräche mit Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu führen, mit
dem Ziel alle grundlegenden Belange bis zum Bebauungsplanentwurf geklärt zu
haben. Dem Gemeinderat wird der mit den Behörden abgestimmte
Bebauungsplanentwurf dann als Beschlussfassung vorgelegt.
…
- 2 -
Der Ortschaftsrat Eisental hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 23. Januar 2018 behandelt und
einstimmig beschlossen.
Auch der Technische Ausschuss hat den
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 25. Januar 2018 vorberaten und
einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die Aufstellung für den Bebauungsplan der Innentwicklung
„Bußmatten, 2. Änderung“ in Bühl-Eisental im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB gemäß dem Abgrenzungsplan vom 12. Januar 2018 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss
dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes
zu beauftragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren werden nach
derzeitiger Kostenzusammenstellung ca. 50.000 € anfallen.
Anlagenverzeichnis: