Betreff
Campus Bühl,
Mensa, Jugendcafé, Klassenräume
Vorlage
VO/846/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a.)   Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens „Campus Bühl, Neubau Mensa, Jugendcafé und Klassenräume“ beauftragt.

 

b.)   Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Architekturbüro Plan 7 Architekten, 70176 Stuttgart, einen Architektenvertrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu schließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2016 beschlossen, einen kombinierten städtebaulichen Ideen- und hochbaulichen Realisierungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen und am 28. Juni 2017 die Verwaltung beauftragt, alle Preisträger zu Vergabegesprächen einzuladen.

 

Die Vergabegespräche wurden zwischenzeitlich durch die Verwaltung geführt, wobei sich dabei PLAN7 Architekten, 70176 Stuttgart, als die für die weiter zu beauftragenden Architekten herauskristallisierte.

 

In weiteren Besprechungen mit PLAN 7 Architekten, der Verwaltung, den Schulleitungen der Aloys-Schreiber-Schule und Carl-Netter-Realschule sowie dem Jugendrat konnten dabei durch den Nutzer neuerliche Entwicklungen in der Schullandschaft mit eingebracht werden. Das dem Wettbewerb zugrunde gelegte Siegerkonzept wurde dadurch von PLAN7 Architekten und der Verwaltung weiter optimiert.

 

Die beigefügte Präsentation stellt den aktuellen Planungsstand dar. Dieser wurde dem Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 nichtöffentlich vorgestellt.

 

Vor allem gilt es, neben den planungsrechtlichen Grundlagen auch die bauordnungsrechtlichen Belange, Belange des Denkmalschutzes mit in die weitere Planung und Überlegungen zu integrieren. Es wird nach Erstellung einer überschlägigen Grobkostenschätzung von insgesamt zirka 4.000.000 Euro für das Projekt ausgegangen.  

 

Um weiter in die Planungen einsteigen zu können, bedarf es der Beauftragung von PLAN7 Architekten.

 

Hierzu liegt der Verwaltung ein Vertragsentwurf auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor. Beabsichtigt ist hierbei eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 8 (Planung und Ausführung) gemäß HOAI. Die vorläufige Bruttohonorarsumme beläuft sich auf 352.457,38 Euro.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2018 stehen unter Investitionsauftrag I21104101000 die erforderlichen Mittel zur Verfügung.

 

 

 

 

- 2 -

 

 


Anlagenverzeichnis: