Mensa, Jugendcafé, Klassenräume
III.
Beschlussvorschlag:
a.) Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens „Campus Bühl, Neubau Mensa, Jugendcafé und Klassenräume“ beauftragt.
b.) Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Architekturbüro Plan 7 Architekten, 70176 Stuttgart, einen Architektenvertrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu schließen.
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9.
Juni 2016 beschlossen, einen kombinierten städtebaulichen Ideen- und
hochbaulichen Realisierungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV)
durchzuführen und am 28. Juni 2017 die Verwaltung beauftragt, alle Preisträger
zu Vergabegesprächen einzuladen.
Die Vergabegespräche wurden zwischenzeitlich
durch die Verwaltung geführt, wobei sich dabei PLAN7 Architekten, 70176
Stuttgart, als die für die weiter zu beauftragenden Architekten
herauskristallisierte.
In weiteren Besprechungen mit PLAN 7
Architekten, der Verwaltung, den Schulleitungen der Aloys-Schreiber-Schule und
Carl-Netter-Realschule sowie dem Jugendrat konnten dabei durch den Nutzer
neuerliche Entwicklungen in der Schullandschaft mit eingebracht werden. Das dem
Wettbewerb zugrunde gelegte Siegerkonzept wurde dadurch von PLAN7 Architekten
und der Verwaltung weiter optimiert.
Die beigefügte Präsentation stellt den
aktuellen Planungsstand dar. Dieser wurde dem Technischen Ausschuss in seiner
Sitzung am 03. Mai 2018 nichtöffentlich vorgestellt.
Vor allem gilt es, neben den
planungsrechtlichen Grundlagen auch die bauordnungsrechtlichen Belange, Belange
des Denkmalschutzes mit in die weitere Planung und Überlegungen zu integrieren.
Es wird nach Erstellung einer überschlägigen Grobkostenschätzung von insgesamt
zirka 4.000.000 Euro für das Projekt ausgegangen.
Um weiter in die Planungen einsteigen zu
können, bedarf es der Beauftragung von PLAN7 Architekten.
Hierzu liegt der Verwaltung ein
Vertragsentwurf auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) vor. Beabsichtigt ist hierbei eine Beauftragung der Leistungsphasen 1
bis 8 (Planung und Ausführung) gemäß HOAI. Die vorläufige Bruttohonorarsumme
beläuft sich auf 352.457,38 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2018 stehen unter
Investitionsauftrag I21104101000 die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
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Anlagenverzeichnis: