Beschluss:

 

- Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen        

  Vor-Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

- Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes  

  „Seniorenzentrum Neusatzeck“ in Bühl-Neusatz gemäß dem 

  Abgrenzungsplan vom 12. März 2018.

 

- Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanvorentwurf mit textlichen   

   Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 12. März 2018 zu 

   billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der 

   Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden sowie

  sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu hören.

 

 


Frau Thévenot, Stadtentwicklung, stellt den Bebauungsplan bzw. die geplanten Maßnahmen vor.

 

Stadtrat Oberle erklärt, dass dieses Gebäude schon einige Zeit leer steht und zu befürchten wäre, dass es zu einer Ruine verkommt. Insoweit ist es begrüßenswert, wenn sich jetzt ein Investor findet, der dieses Gebäude abreißt und ein Seniorenzentrum errichten möchte. Er denkt, dass diese Einrichtung in die Gegend passt und zudem werden auch Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus geht er auf den Wunsch des Ortschaftsrates Neusatz ein, in diesem Zusammenhang ein Baufenster für  zwei Einfamilienhäuser einzuplanen. Er verweist darauf, dass es im gesamten Ortsteil Neusatz kaum Baumöglichkeiten gibt, da man überall von Landschaftsschutzgebieten umgeben ist. Er bittet um Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

In ähnlicher Weise äußert sich auch Stadtrat Fallert.

 

Oberbürgermeister Schnurr und Frau Thévenot nehmen seine Forderung auf, dass im weiteren Verfahren die Baugrenze drei Meter von der Straße entfernt festgesetzt wird und nicht bei einem Meter bleibt, so wie es jetzt vorgesehen ist.

 

Stadtrat Hirn findet es erfreulich, was hier passiert, wenn auch die kontroverse Diskussion im Technischen Ausschuss darauf schließen lässt, dass man heute nicht einheitlich abstimmen wird. Er bittet jedoch die Verwaltung, das weitere Vorgehen des Investors genau zu beobachten.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm erklärt, dass man der Vorlage zustimmen wird. Allerdings hätte sie als Investor Bedenken, z.B. hinsichtlich der Frage, welcher Gehbehinderte an einen Berg zieht, hinsichtlich der Tatsache, dass laut Kreispflegeplan bis 2020 kein Mangel an Pflegeplätzen besteht oder auch aufgrund der ihrer Meinung nach

unrealistischen Rendite, die man hier annimmt. Ferner weist sie auch auf den Fachkräftemangel in der Altenpflege hin.

 

Stadtrat Wäldele erklärt, dass die GAL zwar für dieses Seniorenzentrum ist, sich jedoch gegen dies zusätzliche Wohnbebauung ausspricht. Man befindet sich in der Tat im Landschaftsschutzgebiet, darüber hinaus hatte auch das bisherige Klostergebäude einen Alleinstellungscharakter, was sicherlich bei diesen Seniorenzentrum auch der Fall sein sollte. Darüber hinaus werden die Umgebungsflächen für den klimatischen Ausgleich gebraucht. Er kündigt an, dass man zu gegebener Zeit einen Antrag stellen wird, die beiden Häuser wieder heraus zu nehmen.

 

Stadtrat Gretz schließt sich der grundsätzlichen Skepsis von Stadträtin Dr. Burget-Behm an und begrüßt aber auch die beiden Wohnbauplätze. Er erklärt, dass er sich aufgrund der genannten Skepsis enthalten wird.

 

Stadtrat Jäckel kann die Bedenkenträger nicht verstehen und ist froh darüber, dass es einen Investor gibt, der hier etwas machen will. Hinsichtlich der beiden Häuser kann er sich der Auffassung von Stadtrat Wäldele anschließen.

 

Stadtrat Oberle stellt klar, dass nicht die gesamte Fläche für diese beiden Häuser im Landschaftsschutzgebiet liegt und dass man bei einer Ausweisung einer Grünfläche den Betroffenen jede Möglichkeit geben würde, etwas zu verändern.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Oberbürgermeister Schnurr bestätigt Stadtrat Wäldele, dass man jetzt den Antrag stellt, das Mischgebiet wieder heraus zu nehmen und die besagte Fläche als private Grünfläche festzusetzen.

 

Über den Antrag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.  


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme,

                                          7 Stimmenthaltungen