Sitzung: 22.07.2020 Gemeinderat
Vorlage: VO/459/2020
Beschluss:
a)
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen der
Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und
privater Belange.
b)
Der Gemeinderat beschließt den geänderten
Geltungsbereich und den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht und
Fachbeitrag Artenschutz vom 13. Juli 2020 zu billigen und die Verwaltung zu
beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form
einer Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Oberbürgermeister
Schnurr weist darauf hin, dass der Technische Ausschuss am vergangenen Montag
diesen Tagesordnungspunkt vorberaten und mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen hat. Die dort von Stadtrat
Fallert vorgebrachten Änderungswünsche werden protokolliert und dem
Offenlageentwurf hinzugefügt, sodass sie im weiteren Verfahren als Anregung zu
werten sind. Letztlich entscheidet darüber der Gemeinderat nach entsprechender
Abwägung beim Satzungsbeschluss. Auch bei der gestrigen Ortschaftsratssitzung
wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme
und 2 Enthaltungen angenommen. Auch dort gab es mit 9 Ja-Stimmen bei 1
Enthaltung die klare Aussage, die Anregungen von Stadtrat Fallert im weiteren
Verfahren zu berücksichtigen.
Stadtrat Fallert
geht nochmals auf die jüngere Geschichte in dieser Angelegenheit ein und
erklärt, dass er als Demokrat die getroffene Entscheidung respektiert. Er
erklärt jedoch, dass der Bebauungsplanentwurf einige gravierende Abweichungen
zum Konzept hat. Unabhängig von der Zusicherung des Oberbürgermeisters am
Montag im Technischen Ausschuss beantragt er jetzt, dass diese Punkte noch vor
der Offenlage in den Entwurf eingearbeitet werden, da es sich im Wesentlichen
nur um textliche Ergänzungen handelt. Man möchte, dass es festgeschrieben wird
und es hinterher keine bösen Überraschungen gibt. Er nennt die einzelnen Punkte
nochmals ausdrücklich:
Anpassung
des Grünflächenplans auf die aktuelle Planung.
Ausweisung
der Freifläche südlich von SO3 als private Grünfläche.
Die
Gebäudehöhen von SO 1 und SO 3 werden auf die ursprünglichen Höhenangaben wie
in der Präsentation vom 27.05.2020 festgesetzt. Die Sicherheitshöhe von 50 cm
wird im Bebauungsplan gestrichen.
Die
Erhöhung um 1,5m der max. Bauhöhe, in Verbindung mit Solarenergie, wird
gestrichen, da ohnehin nur Indachanlagen zulässig sind.
Die
Holzfassaden an SO1 und SO3 müssen festgeschrieben werden. Putzfassaden sind
nur an S02 zulässig.
Im SO3 sind nur Wohnungen zum betreuten Wohnen zulässig, keine sonstigen Wohnungen.
Alle
Stützmauern sind mit Findlingen oder Gabionenwänden auszuführen, reine
Betonstützmauern sind nicht zulässig.
Das
Gebäude SO3 soll 5 m von der Straßenkante verschoben werden.
Oberbürgermeister
Schnurr sagt zwar zu, dass er über diesen Antrag abstimmen lassen wird, dass
aber diese Vorgehensweise nicht dem üblichen Verfahren entspricht. Zur
Einarbeitung dieser Punkte ist eine fachtechnische Prüfung erforderlich, die
man erst nach der Offenlage machen kann. Jetzt auf die Schnelle ist dies nicht
machbar. Er wiederholt deshalb nochmals seinen Vorschlag, die Punkte
aufzunehmen und den Bebauungsplan zu überarbeiten, sodass Stadtrat Fallert beim
Satzungsbeschluss entscheiden kann, ob er sich wiederfindet oder nicht.
Stadtrat Prof. Dr.
Ehinger ist wie Stadtrat Fallert der Meinung, dass die meisten seiner
Vorschläge durchaus auch jetzt schon einfach umsetzbar sind.
Oberbürgermeister
Schnurr erwidert, dass dies schon auch der Architekt prüfen muss, der das
Gebäude geplant hat.
Stadtrat Feuerer
ist der Meinung, dass durchaus der eine oder andere Punkt geprüft werden
sollte, man ist zum Beispiel auch für die Verschiebung des Gebäudes weg von der
Straße. Auch wenn man manche Punkte tatsächlich schnell festschreiben könnte,
hält er es für in Ordnung, dass darüber dann beim Satzungsbeschluss befunden
wird. Man legt jedoch Wert darauf, dass die Punkte dann dort auch wirklich
nochmals behandelt werden.
Oberbürgermeister
Schnurr sagt dies zu und betont nochmals, dass diese Punkte auch in die
Unterlagen zur Offenlage mit einfließen. Die entsprechenden Festsetzungen
erfolgen dann zum Satzungsbeschluss.
Ortsvorsteher
Juchem betont, dass der Ortschaftsrat Neusatz das Projekt weiterhin konstruktiv-kritisch
begleiten wird und letztlich möchte, dass es ein erfolgreiches Projekt wird.
Oberbürgermeister
Schnurr bedankt sich für die Unterstützung und betont, dass sich der
Ortschaftsrat auch bisher konstruktiv eingebracht hat. Ohne dessen Anregungen hätte
man das Projekt nicht in diese Form gebracht. Er versichert nochmals
abschließend, dass die Dinge, die machbar sind, zum Satzungsbeschluss in den
Festsetzungen sowohl im textlichen als auch im zeichnerischen Teil
berücksichtigt werden.
Über den Antrag von
Stadtrat Fallert, die von ihm genannten Punkte jetzt schon festzusetzen, wird
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen
Der Antrag ist
damit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 11 Stimmenthaltungen