Beschluss:

a)    Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt den geänderten Geltungsbereich und den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht und Fachbeitrag Artenschutz vom 13. Juli 2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 

 

 


Oberbürgermeister Schnurr weist darauf hin, dass der Technische Ausschuss am vergangenen Montag diesen Tagesordnungspunkt vorberaten und mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen hat. Die dort von Stadtrat Fallert vorgebrachten Änderungswünsche werden protokolliert und dem Offenlageentwurf hinzugefügt, sodass sie im weiteren Verfahren als Anregung zu werten sind. Letztlich entscheidet darüber der Gemeinderat nach entsprechender Abwägung beim Satzungsbeschluss. Auch bei der gestrigen Ortschaftsratssitzung wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen angenommen. Auch dort gab es mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung die klare Aussage, die Anregungen von Stadtrat Fallert im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

 

Stadtrat Fallert geht nochmals auf die jüngere Geschichte in dieser Angelegenheit ein und erklärt, dass er als Demokrat die getroffene Entscheidung respektiert. Er erklärt jedoch, dass der Bebauungsplanentwurf einige gravierende Abweichungen zum Konzept hat. Unabhängig von der Zusicherung des Oberbürgermeisters am Montag im Technischen Ausschuss beantragt er jetzt, dass diese Punkte noch vor der Offenlage in den Entwurf eingearbeitet werden, da es sich im Wesentlichen nur um textliche Ergänzungen handelt. Man möchte, dass es festgeschrieben wird und es hinterher keine bösen Überraschungen gibt. Er nennt die einzelnen Punkte nochmals ausdrücklich:

Anpassung des Grünflächenplans auf die aktuelle Planung.

Ausweisung der Freifläche südlich von SO3 als private Grünfläche.

Die Gebäudehöhen von SO 1 und SO 3 werden auf die ursprünglichen Höhenangaben wie in der Präsentation vom 27.05.2020 festgesetzt. Die Sicherheitshöhe von 50 cm wird im Bebauungsplan gestrichen.

Die Erhöhung um 1,5m der max. Bauhöhe, in Verbindung mit Solarenergie, wird gestrichen, da ohnehin nur Indachanlagen zulässig sind.

Die Holzfassaden an SO1 und SO3 müssen festgeschrieben werden. Putzfassaden sind nur an S02 zulässig.

Im SO3 sind nur Wohnungen zum betreuten Wohnen zulässig, keine sonstigen Wohnungen.

Alle Stützmauern sind mit Findlingen oder Gabionenwänden auszuführen, reine Betonstützmauern sind nicht zulässig.

Das Gebäude SO3 soll 5 m von der Straßenkante verschoben werden.

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt zwar zu, dass er über diesen Antrag abstimmen lassen wird, dass aber diese Vorgehensweise nicht dem üblichen Verfahren entspricht. Zur Einarbeitung dieser Punkte ist eine fachtechnische Prüfung erforderlich, die man erst nach der Offenlage machen kann. Jetzt auf die Schnelle ist dies nicht machbar. Er wiederholt deshalb nochmals seinen Vorschlag, die Punkte aufzunehmen und den Bebauungsplan zu überarbeiten, sodass Stadtrat Fallert beim Satzungsbeschluss entscheiden kann, ob er sich wiederfindet oder nicht.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger ist wie Stadtrat Fallert der Meinung, dass die meisten seiner Vorschläge durchaus auch jetzt schon einfach umsetzbar sind.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass dies schon auch der Architekt prüfen muss, der das Gebäude geplant hat.

 

Stadtrat Feuerer ist der Meinung, dass durchaus der eine oder andere Punkt geprüft werden sollte, man ist zum Beispiel auch für die Verschiebung des Gebäudes weg von der Straße. Auch wenn man manche Punkte tatsächlich schnell festschreiben könnte, hält er es für in Ordnung, dass darüber dann beim Satzungsbeschluss befunden wird. Man legt jedoch Wert darauf, dass die Punkte dann dort auch wirklich nochmals behandelt werden.

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt dies zu und betont nochmals, dass diese Punkte auch in die Unterlagen zur Offenlage mit einfließen. Die entsprechenden Festsetzungen erfolgen dann zum Satzungsbeschluss.

 

Ortsvorsteher Juchem betont, dass der Ortschaftsrat Neusatz das Projekt weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten wird und letztlich möchte, dass es ein erfolgreiches Projekt wird.

 

Oberbürgermeister Schnurr bedankt sich für die Unterstützung und betont, dass sich der Ortschaftsrat auch bisher konstruktiv eingebracht hat. Ohne dessen Anregungen hätte man das Projekt nicht in diese Form gebracht. Er versichert nochmals abschließend, dass die Dinge, die machbar sind, zum Satzungsbeschluss in den Festsetzungen sowohl im textlichen als auch im zeichnerischen Teil berücksichtigt werden.

 

Über den Antrag von Stadtrat Fallert, die von ihm genannten Punkte jetzt schon festzusetzen, wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 11 Stimmenthaltungen