Beschluss:

 

a)            Der Gemeinderat beschließt, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

b)            Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz und Schallgutachten vom 28. Februar 2022 als zusammengefasste Satzung.

 


Stadtrat Seifermann wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.

 

Oberbürgermeister Schnurr berichtet, dass der Tagesordnungspunkt im Ortschaftsrat von Altschweier bereits beraten und einstimmig beschlossen wurde. Im Technischen Ausschuss wurde der Punkt ebenfalls bereits nichtöffentlich vorberaten.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (19 Ja-Stimmen)