1. Änderung“ in Bühl-Vimbuch nach § 13a BauGB,
Städtebaulicher Vertrag
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Nördlich der Krämergasse, 1.
Änderung“ gemäß der Anlage 1 mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
b)
Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 2 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
c)
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Nördlich
der Krämergasse, 1. Änderung“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung vom 11. März 2020 mit artenschutzrechtlicher
Vorprüfung vom 11. März 2020 als zusammengefasste Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am
18. Dezember 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl die Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens „Nördlich der Krämergasse, 1. Änderung“ im
beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gefasst, den Bebauungsplanentwurf
einschließlich artenschutzrechtlicher Vorprüfung gebilligt und die Verwaltung
mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage beauftragt.
Mit Schreiben vom
17. Januar 2020 wurden 12 Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 11 Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 3 mit und 8 ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 27. Januar 2020 bis 28.
Februar 2020. Während dieser Zeit wurden 2 private Stellungnahmen vorgebracht.
Die mit Anregung eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme
der Verwaltung versehen und als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Neben kleineren
redaktionellen Änderungen wurden folgende Anpassungen im Bebauungsplan
vorgenommen:
Auf
Grundlage der Stellungnahme des Regierungspräsidium Freiburgs wurden die Ausführungen zur Geotechnik unter Hinweise in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Zur
Stellungnahme des Landratsamtes wurde unter Hinweise auf die
Verwendung von vogelfreundlichem Glas hingewiesen.
In den Textlichen
Festsetzung wurden insektenfreundliche LED-Leuchtmittel festgesetzt.
Die
HQextrem-Überflutungsfläche wurden gemäß § 78b Wasserhaushaltsgesetz nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen und unter Hinweise als
Empfehlungen zur Vermeidung von Überflutungsschäden wegen der Lage im
Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten gegeben.
Auch Hinweise zu Starkregen wurden ergänzt.
In den Textfestsetzungen wurde zur Klarstellung
aufgenommen, dass der Bereich ohne Ein- und Ausfahrten durch einen maximal 1
m breiten Zuweg unterbrochen werden darf, auch im Bereich für die
Heckenpflanzung mit Bäumen und Sträuchern. Dies verdeutlicht, dass das
Grundstück weiterhin an den Otto-Reith-Weg angebunden und erschlossen ist.
Alle Änderungen
gegenüber dem Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.
Mit den vorliegenden
Änderungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der
Satzungsbeschluss auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes „Nördlich
der Krämergasse, 1. Änderung“ vom 11. März 2020 gefasst werden kann. Der
Bebauungsplan ersetzt mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes den bisher in
diesem Bereich gültigen Bebauungsplan.
Da der Bebauungsplan durch das Bauvorhaben des Bauherrn / Vorhabenträgers
erforderlich wird, wird mit dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag zur
Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens geschlossen. Im Städtebaulichen
Vertrag ist die Übernahme aller Kosten durch den Vorhabenträger geregelt. Der
Vertrag kann erst nach Satzungsbeschluss des Gemeinderates zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Nördlich der Krämergasse“ geschlossen werden. Daher wurde
vorher ein städtebaulicher Vor-Vertrag geschlossen. Der Vertrag liegt bis zur
Gemeinderatsitzung vom Vorhabenträger unterschrieben vor.
Der Ortschaftsrat Vimbuch hat diesen Tagesordnungspunkt am
15. Juni 2020 beraten und einstimmig zugestimmt.
Am 25. Juni hat der
Technischen Ausschuss diesen Tagesordnungspunkt beraten und auch einstimmig
zugestimmt.
Der Technischen
Ausschuss empfiehlt, dem Gemeinderat, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, den
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Nördlich der Krämergasse, 1.
Änderung“ gemäß der Anlage 1 mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Der Technische
Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter
Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 2 aufgeführten
Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der
Technischen Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplan „Nördlich der
Krämergasse, 1. Änderung“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung vom 11. März 2020 mit artenschutzrechtlicher
Vorprüfung vom 11. März 2020 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das
Bebauungsplanverfahren entstehen der Stadt Bühl keine Kosten, da die Kosten vom
Vorhabenträger vollständig übernommen werden. Externe Kosten werden somit
übergeben, was bleibt, ist der interne Verwaltungsaufwand.
Anlagenverzeichnis: