a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiliung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Entwurfsbilligung mit geändertem Geltungsbereich und Ofenlagebeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die
Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter
Abwägung öffentlicher und privater Belange.
b) Der Gemeinderat beschließt den geänderten
Geltungsbereich und den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht und
Fachbeitrag Artenschutz vom 13. Juli 2020 zu billigen und die Verwaltung zu
beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form
einer Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I.
Sachverhalt:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am 21. März 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
„Seniorenzentrum Neusatzeck“ in Bühl-Neusatz sowie der Beschluss zum Vorentwurf
und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst. Da es sich beim vorliegenden
Bebauungsplanverfahren um eine vorhabenspezifische Planung eines Investors
handelt, wurde in der Sitzung darüber hinaus der Abschluss eines
städtebaulichen Vor-Vertrags mit dem Investor zur Übernahme aller durch das
Verfahren anfallenden Kosten und zur Durchführung eines auf das Projekt
bezogenen Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Mit Schreiben vom 5. April 2018 wurden
21 Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Ziele und Zwecke der
Planung informiert. Davon gaben 16 Behörden und Träger öffentlicher Belange
eine Rückmeldung, sechs ohne und zehn mit Anregungen. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 9. April 2018 bis zum 11. Mai 2018.
Während dieser Zeit wurde eine private Stellungnahme eingereicht. Alle mit
Anregungen eingegangenen Stellungnahmen sind mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
In der Vorentwurfsplanung mit Stand 12.
März 2018 waren der Erhalt des Ökonomiegebäudes und der Abriss des Mutterhauses
mit dem Neubau von drei Gebäudeteilen auf der südlichen Teilfläche vorgesehen.
Im Verlauf des weiteren Verfahrens musste das Bauvorhaben nach Vorlage der
Ergebnisse aus der Artenschutzuntersuchung und aus der statischen Überprüfung
des Ökonomiegebäudes jedoch komplett umgeplant werden. Anstelle des
Ökonomiegebäudes wurde ein Z-förmiger Neubau für das Pflegeheim geplant. Das
Mutterhaus sollte insgesamt erhalten bleiben. Südlich hiervon war eine ins
Erdreich hineinragende Parkgarage vorgesehen.
Nach Ausarbeitung der neuen Planung auf
dieser Grundlage wurde dem Ortschaftsrat Neusatz in seiner Sitzung am 20.
November 2018 der (erste) Bebauungsplanentwurf zur Vorberatung vorgelegt.
Die Beratung im Ortschaftsrat
diesbezüglich verlief sehr kritisch gerade im Hinblick auf die Lage, Größe und
Gestaltung der Baukörper sowie zum Erhalt des Mutterhauses. Positiver
gegenübergestellt war der Ortschaftsrat der Vorent-
wurfsplanung, weil in dieser Planung der Komplettabriss des Mutterhauses
vorgesehen war. Aufgrund dieser Zielsetzung wurde die vorgelegte Planung mit
dem Auftrag der erneuten Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes abgelehnt,
obwohl die Auflage zum Erhalt des Mutterhauses nicht abwägbar ist.
Trotz der Ablehnung wurden mehrfach
Änderungswünsche zur Konzeption von Seiten des Ortschaftsrates vorgebracht
(Verschiebung des neuen Pflegeheims, Teilabriss des Mutterhauses und Dachform
des Neubaus). Der Investor zeigte immer wieder Gesprächsbereitschaft und
versuchte zur gemeinsamen Lösungsfindung die Wünsche des Ortschaftsrates
aufzunehmen. Im Wesentlichen sind die Änderungswünsche in die Konzeption
eingeflossen. Klargestellt wurde immer wieder, dass die Pflicht zum Erhalt des
Mutterhauses nicht in Frage gestellt werden kann.
Die auf Wunsch des Ortschaftsrates
erfolgte Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Januar 2019 in der
Schlossberghalle in Neusatz ergab auch keine Aussicht auf Konsens.
Um Klarheit in der Diskussion zum Erhalt
des Mutterhauses zu bringen, fand am 8. August 2019 ein behördenübergreifender
Termin mit der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) und
der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Rastatt), dem Investor und der
Stadt Bühl statt. In der Besprechung sollte geklärt werden, inwiefern das
Mutterhaus aus artenschutzrechtlichen Gründen doch abgerissen werden könnte, um
der dem Bebauungsplanvorentwurf zugrundeliegenden Konzeption nahe zu kommen.
Ergebnis dieses Gesprächs ist nun, dass nach Vorlage weiterer Artenschutzgutachten
das Mittelteil des Gebäudes, in dem das Graue Langohr seine Wochenstube hat,
erhalten bleiben muss, während die Seitenflügel (teilweise) mit entsprechenden
Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen abgerissen werden können.
Auf der Grundlage dieses Ergebnisses hat
der Investor die Planung erneut geändert und versucht, einen Konsens zwischen
den im Vorfeld vorgebrachten Wünschen des Ortschaftsrates und den nicht
veränderbaren artenschutzrechtlichen Vorgaben herbeizuführen. Der auf dieser
Grundlage ausgearbeitete (zweite) Bebauungsplanentwurf wurde im Ortschaftsrat
Neusatz am 17. Dezember 2019 negativ beschieden. Der Gemeinderat folgte in
seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 diesem Votum mehrheitlich.
Im Anschluss an die Beschlusslage hat
der Investor den Architekten gewechselt und eine neue Planung ausgearbeitet.
Fast gleichzeitig hierzu hat der Ortschaftsrat Neusatz in seiner Sitzung am 10.
März 2020 und die Freie-Wähler-Fraktion in der Gemeinderatssitzung am 11. März
2020 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Wohnbebauung
gestellt.
In der gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung
des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Neusatz am 27. Mai 2020 wurden beide
Varianten, Wohnbebauung und geänderte Konzeption des Seniorenzentrums, vorgestellt.
Beim Letzteren wurden zudem die wesentlichen Änderungen gegenüber der
Entwurfsplanung vom 16. Dezember 2019 durch die extern beauftragte Planerin
aufgezeigt.
In seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juni
2020 hat der Gemeinderat dann über den FW-Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes für eine Wohnbebauung nach §13a BauGB mit anschließender
Veränderungssperre für das Klosterareal Süd Neusatzeck beraten und ihn mit
knapper Mehrheit beschlossen.
Aufgrund bedeutsamer Gründe wie Abweichung
vom Regionalplan und Flächennutzungsplan, Imageschaden, eventuell finanzieller
Schaden wegen einer angekündigten Schadensersatzklage des Investors, negative
finanzielle Auswirkungen für die Stadt und Gefahr einer Bauruine hat Herr
Oberbürgermeister Schnurr von seinem Widerspruch Gebrauch gemacht.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am
8. Juli 2020 wurde daher erneut über den FW-Antrag sowie über das
Seniorenzentrum beraten. Der Gemeinderat hat den FW-Antrag mehrheitlich
abgelehnt und grundsätzlich der vorliegenden Konzeption für das Bauvorhaben
„Seniorenzentrum Neusatzeck“ seitens des Investors als Basis zur Überarbeitung
des Bebauungsplanentwurfes vom 16. Dezember 2019 zugestimmt. Auf der Grundlage
dieser Konzeption wurde der Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 13. Juli 2020
nun ausgearbeitet.
Die
nun vorliegende Konzeption
Die überarbeitete Konzeption sieht
anstelle des Ökonomiegebäudes nun ein in den Hang hinein gestuften T-förmigen
Neubau für das Pflegeheim vor (Sondergebiet SO 1).
Beim Mutterhaus soll der nördliche
Seitenteil teilabgerissen, während der südliche Gebäudeteil komplett abgerissen
werden soll. Das vom Grauen Langohr betroffene Mittelteil bleibt weiterhin
bestehen (Sondergebiet SO 2). Hier sind die Mitarbeiter-Wohnungen sowie die der
Versorgung des Seniorenzentrums dienenden Läden und Dienstleistungen
untergebracht. Südlich hiervon ist ein U-förmiger Neubau geplant, in dem die
Service-Wohnungen untergebracht sind (Sondergebiet SO 3).
Gegenüber der Entwurfsplanung vom 16.
Dezember 2019 werden die Gebäudehöhen minimiert. Beim Pflegeheim im SO 1 ergibt
sich eine Reduzierung der Gebäudehöhen beim rückwärtigen Gebäudeteil von 0,50 m
über 3,80 m beim mittleren bis hin zu 4,30 m beim vorderen, dem straßenzugewandten
Baukörperteil.
Die Geschossigkeit liegt beim T-förmigen
Neubau bei 2-3 Geschossen. Zur Straße sind zwei Geschosse sichtbar. Der
mittlere Gebäudeteil und der rückwärtige Baukörper sind 3-geschossig ausgebaut,
aufgrund der Hangsituation erscheint der rückwärtige Baukörper jedoch nur
2-geschossig.
Während in der Entwurfsplanung vom 16.
Dezember 2019 drei Baukörper für die Service-Wohnungen im SO 3 geplant waren,
sieht die vorliegende Planung nur noch ein Gebäude vor. Das U-förmige Gebäude
reduziert sich gegenüber der alten Planung um 5,20 m. Hierbei ist eine ins
Erdreich hineinragende Tiefgarage vorgesehen mit drei Etagen für die
Service-Wohnungen und einer Penthaus-Etage. Topografiebedingt erscheint das
Gebäude zur Schwarzwaldstraße viergeschossig plus Penthaus und rückwärts zur
freien Landschaft 2-geschossig.
Weitere Stellplätze sind unterirdisch im
Pflegeheim und entlang dem Rettungsweg vorgesehen.
Ausarbeitung
des neuen Bebauungsplanentwurfes
Die Baufenster orientieren sich an der
Bestandsbebauung bzw. an den Neubauten. Für die für das Vorhaben erforderlichen
Stellplätze sind auf dem Gelände entsprechende Flächen vorgesehen.
Die festgesetzten Gebäudehöhen und
überbaubaren Grundstücksflächen basieren auf der vorliegenden Konzeption des
Investors vom Juni 2020.
Aufgrund der besonderen Lage und der
räumlichen Nähe zum Landschaftsschutzgebiet werden besondere Anforderungen an
die grünordnerische Konzeption des Bauvorhabens gestellt. So wird
beispielsweise eine Durchgrünung des Plangebietes über Baumpflanzungen erzielt,
die geplante Parkanlage ist naturnah herzustellen und entlang der östlichen
Geltungsbereichsgrenze ist eine Eingrünung des Plangebietes über
Obstbaumpflanzungen vorzunehmen (siehe auch Ausgleich). Zudem sind die Flachdächer
zu begrünen.
Darüber
hinaus werden durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich.
Dies gilt auch für den Abbruch der Gebäudeteile im Plangebiet. Unter anderem
sind die Rodungszeiten einzuhalten, Nistkästen für Vögel aufzuhängen oder
spezielle Anforderungen an die Fledermäuse im Rahmen der Bauzeit und der
künftigen Nutzung des Areals als Seniorenzentrum zu erfüllen.
Um
Vogelkollisionen an Fensterglasflächen zu vermeiden, sind entsprechende
Vorkehrungen vorzunehmen. Zudem sind insektenfreundliche Beleuchtungen zu
verwenden. Für die nach dem Bebauungsplan vorgeschriebene Bepflanzung sind nur
Gehölze und Bäume gemäß der Pflanzliste zulässig.
Planinterner
und -externer Ausgleich
Mit dem Bebauungsplan und dem damit
verbundenen Bauvorhaben wird ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich.
Der Ausgleich wird teilweise im Plangebiet
über die Eingrünung entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze oder der
Durchgrünung auf dem Baugrundstück sichergestellt. Das übrige Defizit muss
jedoch über eine Ökokonto-Maßnahme auf einer externen Fläche im Waldhägenich
kompensiert werden (Umwandlung einer Ackerfläche in eine Magerwiese).
Geänderter
Geltungsbereich
Wie bereits in der Abwägung zum
Bebauungsplanentwurf vom 16. Dezember 2019 dargestellt reduziert sich
Geltungsbereich um das bisher im südlichen Bereich geplante Mischgebiet. Das
Mischgebiet liegt mit der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) und somit
mit der für Hochbauten vorgesehene Fläche größtenteils im
Landschaftsschutzgebiet. Die für das Seniorenzentrum erforderlichen Baufenster
befinden sich in dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf dagegen komplett
außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Lediglich für einzelne
Wege-/Hofflächen und für den Rettungsweg müssen Flächen im Landschaftsschutzgebiet
in Anspruch genommen werden.
Da mit dem Seniorenzentrum öffentliche
Interessen mit hoher sozialer Art verfolgt werden und keine hochbaulichen
Anlagen in das Landschaftsschutzgebiet hineinragen, wird für dieses Projekt
eine Befreiungsmöglichkeit von der Landschaftsschutzgebietsverordnung in
Aussicht gestellt. Anders verhält es sich mit dem Mischgebiet. Die Untere
Naturschutzbehörde hat daher angeregt, das Verfahren beider Baugebietstypen
voneinander getrennt fortzuführen.
Im östlichen Bereich wird der
Geltungsbereich um den Rettungsweg und den Eingrünungsstreifen erweitert.
Der Technische Ausschuss wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 20. Juli 2020 beraten. Über das
Ergebnis wird der Gemeinderat mündlich informiert.
Der Ortschaftsrat Neusatz wird diesen
Tagesordnungspunkt am 21. Juli 2020 beraten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren entstehen der
Stadt Bühl keine Kosten, da ein städtebaulicher Vorvertrag mit dem Investor
vorliegt.
Anlagenverzeichnis: