a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat beschließt, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b) Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz und Schallgutachten vom 28. Februar 2022 als zusammengefasste Satzung.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 22. Dezember 2021 hat
der Gemeinderat der Stadt Bühl den erneuten Bebauungsplanentwurf „Bühler
Seite-Rohrhirschmühle“ nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren gebilligt
und die Verwaltung beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu hören.
Mit Schreiben vom 19. Januar 2022 wurden 13 Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Es gaben 5 Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 2 mit und 3 ohne
Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 17. Januar 2022 bis 17. Februar 2022.
Während dieser Zeit wurden 2 privaten Stellungnahmen vorgebracht. Die mit
Anregung eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen und als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Allerdings hat sich in der Vergangenheit
gezeigt, dass es immer wieder Vorhaben in Bestandsgebieten gibt, welche mehr
Handlungsspielräume bei der baulichen Gestaltung von technischen Aufbauten (Z.
B. Treppenhäuser, Aufzügen, Klimaanlagen) durch An- und Umbauten am Gebäude
benötigen. Daher wurde nun ein Zusatz in die Örtlichen Bauvorschriften
aufgenommen, dass ausnahmsweise für solche Gebäudeteile für max. 1/5 des
Hauptbaukörpers ein begrüntes Flachdach zulässig ist, sofern die Wandhöhe nicht
überschritten wird.
Die Grundzüge der Planung bleiben dabei unberührt, so dass der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Um diese Ergänzung gegenüber dem Entwurf
kenntlich zu machen, erhält der Bebauungsplan und die Festsetzungen das neue
Datum vom 28. Februar 2022. Die Änderung gegenüber dem
Bebauungsplanentwurf ist in der Vorlage grau hinterlegt.
Der Ortschaftsrat Altschweier hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner
Sitzung am 08. März 2022 beraten und einstimmig zugestimmt.
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2022 diesen
Tagesordnungspunkt beraten. Der Technischen Ausschuss empfiehlt einstimmig dem
Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und
privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der
Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technischen Ausschuss
einstimmig dem Gemeinderat, den Bebauungsplan „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“
mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 28.
Februar 2022 mit Fachbeitrag Artenschutz und Schallgutachten, weitergeführt am
28. Februar 2022, als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Für das Bebauungsplanverfahren „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“ wurden für
Vermessung, Artenschutz, Umweltbelange und Schallgutachten Haushaltsmittel von
ca. 14.000 € benötigt neben dem Verwaltungsaufwand. Die benötigten Mittel
stehen im Profitcenter 5110, Stadtplanung (S. 326 des Beratungsentwurfes zum
Haushalt 2022), zur Verfügung.
Klimatische
Auswirkungen
Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurden die Umweltbelange,
wie z.B. Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, biologische Vielfalt und auch das
Schutzgut Klima/Luft erarbeitet. Das Vorhaben ist teilweise klimarelevant. Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Gebiet im Sinne der
Nachverdichtung überplant werden. Der Bebauungsplan dient damit der
Nachverdichtung bzw. der städtebaulich geordneten Weiterentwicklung bereits
erschlossener und überwiegend bebauter Flächen. Da das Gebiet bis auf ca. drei
Baulücken bereits komplett bebaut ist, hält sich der Flächenverbrauch für
etwaige neue Baukörper in Grenzen. Gleichzeitig wird durch die Reduzierung der
in Mischgebieten üblichen Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,5 in einigen Bereichen
im Plangebiet ein Beitrag für das Kleinklima geschaffen. Entlang des Baches
werden zudem, wo möglich, Flächen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Wiese
festgesetzt, um diese von Versiegelung frei zu halten. Dies wirkt sich
ebenfalls positiv auf das lokale Klima aus, ebenso wie der vorhandene und
gesicherte 5,0 m breite Gewässerrandstreifen.
Weiterhin werden Vorgaben bzw. Festsetzungen hinsichtlich des
Klimaschutzes wie klimaangepasste und ökologische Freiflächengestaltung sowie
das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern getroffen, welche zur Verbesserung der
lokalen Verhältnisse im unmittelbaren städtebaulichen Umfeld der Planung
beitragen.